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Jahresmeldungen 2025

2. Oktober 2025
Sachbearbeiterin sitzt am Schreibtisch im modernen Büro
Die Jahresmeldungen zur Sozialversicherung für das Kalenderjahr 2025 werden im Zuge der Januarabrechnung 2026 erzeugt und zum Versand bereitgestellt.

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Die Jahresmeldungen zur Sozialversicherung für das Kalenderjahr 2025 werden im Zuge der Januarabrechnung 2026 erzeugt und zum Versand bereitgestellt.

Wer erhält eine Jahresmeldung?

Die Jahresmeldungen (Abgabegrund „50“) werden für alle Arbeitnehmer erstellt, die über den 31.12.2025 hinaus bei Ihnen beschäftigt sind. Dabei wird grundsätzlich der komplette Beschäftigungszeitraum des abgelaufenen Kalenderjahres (01.01.2025 bis 31.12.2025) gemeldet.

Abweichende Meldezeiträume können entstehen, wenn:

die Beschäftigung erst im Laufe des Jahres begonnen hat,
ein Beitragsgruppenwechsel oder Krankenkassenwechsel stattgefunden hat,
die Beschäftigung durch Entgeltersatzleistungen (z. B. Krankengeld, Mutterschaftsgeld) unterbrochen war und Teile des Kalenderjahres bereits gemeldet wurden.


Abgabefrist
Die Jahresmeldungen zur Sozialversicherung sind bis spätestens 16.02.2026 an die zuständige Einzugsstelle zu übermitteln.
Zusätzlich ist die Meldung dem Arbeitnehmer für seine Entgeltunterlagen auszuhändigen.

Über den Autor:

SelectLine Group Marketing
Das Marketing-Team der SelectLine Group verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich ERP-Software und recherchiert mit großer Leidenschaft relevante und spannende Themen rund um Unternehmenssoftware und digitale Prozesse. Mit fundiertem Know-how und einem Auge für Trends möchten wir unsere Leser auf diesem Blog regelmäßig mit wertvollen Einblicken und praxisnahen Informationen unterstützen.

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