Die Jahresmeldungen zur Sozialversicherung für das Kalenderjahr 2025 werden im Zuge der Januarabrechnung 2026 erzeugt und zum Versand bereitgestellt.
Wer erhält eine Jahresmeldung?
Die Jahresmeldungen (Abgabegrund „50“) werden für alle Arbeitnehmer erstellt, die über den 31.12.2025 hinaus bei Ihnen beschäftigt sind. Dabei wird grundsätzlich der komplette Beschäftigungszeitraum des abgelaufenen Kalenderjahres (01.01.2025 bis 31.12.2025) gemeldet.
Abweichende Meldezeiträume können entstehen, wenn:
Abgabefrist
Die Jahresmeldungen zur Sozialversicherung sind bis spätestens 16.02.2026 an die zuständige Einzugsstelle zu übermitteln.
Zusätzlich ist die Meldung dem Arbeitnehmer für seine Entgeltunterlagen auszuhändigen.



