Die Lohnsteuerbescheinigung 2025 ist ein zentrales Dokument für die Einkommensteuererklärung der Arbeitnehmer und gehört zu den wichtigsten Aufgaben im Rahmen der Lohnabrechnung 2025. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Bescheinigungen für ihre steuerpflichtigen Arbeitnehmer rechtzeitig an die Finanzverwaltung zu übermitteln.
Frist für die Lohnsteuerbescheinigung 2025
Die elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen 2025 müssen bis spätestens Ende Februar 2026 an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Damit erhalten Arbeitnehmer rechtzeitig die Daten, die sie für ihre Steuererklärung 2025 benötigen.
Hinweis: Verspätete oder fehlerhafte Meldungen können zu Rückfragen des Finanzamts und unnötigem Mehraufwand für Arbeitgeber führen.
Erstellung mit DATALINE Lohnabzug
In DATALINE Lohnabzug werden die Lohnsteuerbescheinigungen automatisch erstellt:
Die Bescheinigungen werden regelmäßig beim Monatswechsel von Dezember 2025 bis März 2026 angeboten.
Die Erstellung erfolgt automatisiert für alle steuerpflichtigen Arbeitnehmer.
Nach der Übermittlung stehen die Protokolle der Lohnsteuerbescheinigungen in Olümp unter Gesendete Daten zur Verfügung.
Da die Finanzverwaltung diese Protokolle erst nach einer gewissen Bearbeitungszeit bereitstellt, erscheinen sie in der Regel ca. 24 Stunden nach dem Versand. Arbeitgeber sollten diesen Zeitversatz bei der Lohnabrechnung berücksichtigen.
Wichtige Angaben in der Lohnsteuerbescheinigung
Die Lohnsteuerbescheinigung enthält u. a.:
Diese Angaben sind entscheidend für die Einkommensteuerveranlagung der Arbeitnehmer und müssen vollständig und korrekt übermittelt werden.
Tipps für Arbeitgeber zur Lohnsteuerbescheinigung 2025
Fazit
Die Lohnsteuerbescheinigung 2025 ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Entgeltabrechnung und Grundlage für die Steuererklärung der Arbeitnehmer. Mit DATALINE Lohnabzug erfolgt die Erstellung und Übermittlung automatisiert und zuverlässig. Arbeitgeber müssen lediglich sicherstellen, dass die Fristen eingehalten werden und alle Angaben korrekt sind.



