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Lohnsteuer­bescheinigung 2025 – Fristen, Pflichten und Hinweise für Arbeitgeber

Oktober 2, 2025
Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung
Die Lohnsteuerbescheinigung 2025 ist ein zentrales Dokument für die Einkommensteuererklärung der Arbeitnehmer und gehört zu den wichtigsten Aufgaben im Rahmen der Lohnabrechnung 2025. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Bescheinigungen für ihre steuerpflichtigen Arbeitnehmer rechtzeitig an die Finanzverwaltung zu übermitteln.

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Die Lohnsteuerbescheinigung 2025 ist ein zentrales Dokument für die Einkommensteuererklärung der Arbeitnehmer und gehört zu den wichtigsten Aufgaben im Rahmen der Lohnabrechnung 2025. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Bescheinigungen für ihre steuerpflichtigen Arbeitnehmer rechtzeitig an die Finanzverwaltung zu übermitteln.

Frist für die Lohnsteuerbescheinigung 2025

Die elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen 2025 müssen bis spätestens Ende Februar 2026 an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Damit erhalten Arbeitnehmer rechtzeitig die Daten, die sie für ihre Steuererklärung 2025 benötigen.
 Hinweis: Verspätete oder fehlerhafte Meldungen können zu Rückfragen des Finanzamts und unnötigem Mehraufwand für Arbeitgeber führen.

Erstellung mit DATALINE Lohnabzug

In DATALINE Lohnabzug werden die Lohnsteuerbescheinigungen automatisch erstellt:

Die Bescheinigungen werden regelmäßig beim Monatswechsel von Dezember 2025 bis März 2026 angeboten.
Die Erstellung erfolgt automatisiert für alle steuerpflichtigen Arbeitnehmer.
Nach der Übermittlung stehen die Protokolle der Lohnsteuerbescheinigungen in Olümp unter Gesendete Daten zur Verfügung.

Da die Finanzverwaltung diese Protokolle erst nach einer gewissen Bearbeitungszeit bereitstellt, erscheinen sie in der Regel ca. 24 Stunden nach dem Versand. Arbeitgeber sollten diesen Zeitversatz bei der Lohnabrechnung berücksichtigen. 

Wichtige Angaben in der Lohnsteuerbescheinigung

Die Lohnsteuerbescheinigung enthält u. a.:

gezahlten Bruttoarbeitslohn
einbehaltene Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer
steuerfreie Zuschläge (z. B. für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit)
Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung
Arbeitgeberleistungen wie Zuschüsse zur privaten Krankenversicherung

Diese Angaben sind entscheidend für die Einkommensteuerveranlagung der Arbeitnehmer und müssen vollständig und korrekt übermittelt werden.

Tipps für Arbeitgeber zur Lohnsteuerbescheinigung 2025

Rechtzeitige Kontrolle: Prüfen Sie im Januar und Februar 2026, ob alle Daten vollständig und korrekt im System erfasst sind.
Software-Updates: Stellen Sie sicher, dass die aktuelle Version von DATALINE Lohnabzug genutzt wird, um Fehler zu vermeiden.
Kommunikation mit Mitarbeitern: Informieren Sie Arbeitnehmer rechtzeitig, wann die Lohnsteuerbescheinigung 2025 vorliegt.
Aufbewahrungspflicht: Bewahren Sie die Protokolle auf, um Nachweise bei Rückfragen des Finanzamts vorlegen zu können.

Fazit

Die Lohnsteuerbescheinigung 2025 ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Entgeltabrechnung und Grundlage für die Steuererklärung der Arbeitnehmer. Mit DATALINE Lohnabzug erfolgt die Erstellung und Übermittlung automatisiert und zuverlässig. Arbeitgeber müssen lediglich sicherstellen, dass die Fristen eingehalten werden und alle Angaben korrekt sind.

Tipp: Testen Sie DATALINE Lohnabzug jetzt – und sparen Sie Zeit bei der Erstellung und Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen 2025.

Über den Autor:

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Das Marketing-Team der SelectLine Group verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich ERP-Software und recherchiert mit großer Leidenschaft relevante und spannende Themen rund um Unternehmenssoftware und digitale Prozesse. Mit fundiertem Know-how und einem Auge für Trends möchten wir unsere Leser auf diesem Blog regelmäßig mit wertvollen Einblicken und praxisnahen Informationen unterstützen.

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