!Font Awesome Free v7.0.0 by @fontawesome – https://fontawesome.com License – https://fontawesome.com/license/free Copyright 2025 Fonticons, Inc.
!Font Awesome Free 6.7.2 by @fontawesome – https://fontawesome.com License – https://fontawesome.com/license/free Copyright 2025 Fonticons, Inc.

Feiertagszuschläge im Mai 2026

2. Oktober 2025
Familie beim grillen. Mann steht am Grill. Zwei Frauen, ein Mann und ein Kind sitzen am Tisch in einem Garten.
Der Mai 2026 bringt gleich mehrere gesetzliche Feiertage mit sich. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche gesetzlichen Feiertage anstehen, wie sich der Feiertagszuschlag zusammensetzt und worauf Betriebe bei der Lohnabrechnung 2026 achten sollten.

Teilen:

Alle wichtigen Infos zur Entgeltabrechnung

Der Mai 2026 bringt gleich mehrere gesetzliche Feiertage mit sich. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer stellt sich die Frage: Wie wird der Feiertagslohn berechnet? Welche Zuschläge gibt es, wenn Beschäftigte an Feiertagen arbeiten? Und welche Regelungen gelten für die Entgeltabrechnung im Mai 2026?

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche gesetzlichen Feiertage anstehen, wie sich der Feiertagszuschlag zusammensetzt und worauf Betriebe bei der Lohnabrechnung 2026 achten sollten.

Gesetzliche Feiertage im Mai 2026

Im Mai 2026 gibt es mehrere arbeitsfreie Tage, die in der Abrechnung berücksichtigt werden müssen:

Tag der Arbeit (Maifeiertag) – Freitag, 1. Mai 2026
Christi Himmelfahrt – Donnerstag, 14. Mai 2026
Pfingstsonntag – Sonntag, 24. Mai 2026
Pfingstmontag – Montag, 25. Mai 2026


An diesen Feiertagen ruht in vielen Betrieben die Arbeit. Für die Arbeitnehmer bedeutet das: Sie müssen nicht arbeiten, erhalten aber ihren vollen Lohn – den sogenannten Feiertagslohn.

Feiertagslohn nach § 2 EFZG

Der Anspruch auf Lohnfortzahlung an Feiertagen ist gesetzlich geregelt (§ 2 Entgeltfortzahlungsgesetz – EFZG). Beschäftigte werden so gestellt, als hätten sie an diesem Tag gearbeitet.

Beispielrechnung:
Eine Arbeitnehmerin in Niedersachsen mit einem Stundenlohn von 15 Euro und einer regelmäßigen Arbeitszeit von 8 Stunden (Montag bis Freitag) erhält an folgenden Feiertagen im Mai 2026 120 Euro Feiertagslohn pro Tag:
 
1. Mai (Freitag)
14. Mai (Donnerstag, Christi Himmelfahrt)
25. Mai (Montag, Pfingstmontag)

Feiertagszuschläge im Mai 2026

Arbeiten Beschäftigte tatsächlich an einem gesetzlichen Feiertag, zahlen viele Unternehmen zusätzlich steuerfreie Feiertagszuschläge. Diese sind ein finanzieller Ausgleich für die Arbeit zu besonderen Zeiten und können je nach Feiertag unterschiedlich hoch ausfallen.

Voraussetzungen für Feiertagszuschläge
Steuer- und Beitragsfreiheit gilt nur bei tatsächlicher Arbeitsleistung am Feiertag.
Es gibt keine gesetzliche Pflicht, Zuschläge zu zahlen – oft sind sie aber in Tarif- oder Arbeitsverträgen geregelt.
Die Höhe der Zuschläge orientiert sich an den steuerlich zulässigen Höchstsätzen.

Steuerfreie Höchstgrenzen für Feiertagszuschläge
Feiertagsarbeit: bis 125 % des Stundengrundlohns
1. Mai, 25. und 26. Dezember, Heiligabend ab 14 Uhr: bis 150 %
Silvester ab 14 Uhr: bis 125 %

Wichtig: Zuschläge bleiben nur steuer- und beitragsfrei, wenn der Stundengrundlohn 25 Euro (Sozialversicherung) bzw. 50 Euro (Steuern) nicht überschreitet.

Beispiele für die Lohnabrechnung im Mai 2026

Maifeiertag (1. Mai 2026 – Freitag)
Grundlohn: 8 Std. × 15 € = 120 €
Feiertagszuschlag (150 %): 8 Std. × 15 € × 150 % = 180 €
Gesamtvergütung: 300 € (davon nur 120 € steuer- und beitragspflichtig)

Christi Himmelfahrt (14. Mai 2026 – Donnerstag)
Grundlohn: 8 Std. × 15 € = 120 €
Feiertagszuschlag (125 %): 8 Std. × 15 € × 125 % = 150 €
Gesamtvergütung: 270 € (davon nur 120 € steuer- und beitragspflichtig)

Wichtige Hinweise für Arbeitgeber

Liegt der Stundenlohn über 25 Euro, sind Zuschläge oberhalb dieser Grenze beitragspflichtig in der Sozialversicherung.

Bei krankheitsbedingtem Ausfall am Feiertag sind keine steuerfreien Zuschläge möglich, da keine Arbeitsleistung erbracht wurde.

In der Entgeltabrechnung mit DATALINE Lohnabzug lassen sich Feiertagslohn und Zuschläge einfach erfassen.

Fazit: Feiertagszuschläge Mai 2026 richtig abrechnen

Der Mai 2026 bringt für Betriebe einige wichtige Feiertage mit sich. Damit Lohnabrechnung und Zuschläge korrekt berücksichtigt werden, sollten Arbeitgeber genau prüfen:

Wer hat Anspruch auf Feiertagslohn?
Wer arbeitet tatsächlich am Feiertag und erhält damit steuerfreie Feiertagszuschläge?


Eine korrekte Umsetzung in der Lohnabrechnung spart Zeit, vermeidet Fehler und sorgt dafür, dass Arbeitnehmer die ihnen zustehenden Vorteile erhalten.

Tipp: Testen Sie jetzt die einfache Abrechnung mit DATALINE Lohnabzug und profitieren Sie von automatischer Berechnung von Feiertagslohn und Feiertagszuschlägen.

Über den Autor:

SelectLine Group Marketing
Das Marketing-Team der SelectLine Group verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich ERP-Software und recherchiert mit großer Leidenschaft relevante und spannende Themen rund um Unternehmenssoftware und digitale Prozesse. Mit fundiertem Know-how und einem Auge für Trends möchten wir unsere Leser auf diesem Blog regelmäßig mit wertvollen Einblicken und praxisnahen Informationen unterstützen.

Das könnte auch interessieren

  • 13. November 2025

    Ge­plan­te eingeschränkte Nutzung (Down­ti­me) im Digitalen Verfahren zur Beitragsdifferenzierung in der Pflegeversicherung (DaBPV)

  • 13. November 2025

    Datenübermittlung der privaten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge mit ELStAM -Aktualisierung der Schnittstellenversion

  • 6. November 2025

    Warum ERP in deinem Unternehmen sinnvoll ist

  • 6. November 2025

    Effizienz im Arbeitsalltag verbessern – 16 hilfreiche Tipps

Kontakt

Kontakt aufnehmen Lorem ipsum dorlor sit amet cons sectetur.

SelectLine Holding GmbH

Otto-von-Guericke-Straße 67

D-39104 Magdeburg

!Font Awesome Free v7.0.0 by @fontawesome – https://fontawesome.com License – https://fontawesome.com/license/free Copyright 2025 Fonticons, Inc.

+49 391 5555-080

!Font Awesome Free 6.7.2 by @fontawesome – https://fontawesome.com License – https://fontawesome.com/license/free Copyright 2025 Fonticons, Inc.

info@selectline-holding.com

Software

Unternehmen

Wir sind Teil der SelectLine Group