Alle wichtigen Infos zur Entgeltabrechnung
Der Mai 2026 bringt gleich mehrere gesetzliche Feiertage mit sich. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer stellt sich die Frage: Wie wird der Feiertagslohn berechnet? Welche Zuschläge gibt es, wenn Beschäftigte an Feiertagen arbeiten? Und welche Regelungen gelten für die Entgeltabrechnung im Mai 2026?
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche gesetzlichen Feiertage anstehen, wie sich der Feiertagszuschlag zusammensetzt und worauf Betriebe bei der Lohnabrechnung 2026 achten sollten.
Gesetzliche Feiertage im Mai 2026
Im Mai 2026 gibt es mehrere arbeitsfreie Tage, die in der Abrechnung berücksichtigt werden müssen:
Tag der Arbeit (Maifeiertag) – Freitag, 1. Mai 2026
Christi Himmelfahrt – Donnerstag, 14. Mai 2026
Pfingstsonntag – Sonntag, 24. Mai 2026
Pfingstmontag – Montag, 25. Mai 2026
An diesen Feiertagen ruht in vielen Betrieben die Arbeit. Für die Arbeitnehmer bedeutet das: Sie müssen nicht arbeiten, erhalten aber ihren vollen Lohn – den sogenannten Feiertagslohn.
Feiertagslohn nach § 2 EFZG
Der Anspruch auf Lohnfortzahlung an Feiertagen ist gesetzlich geregelt (§ 2 Entgeltfortzahlungsgesetz – EFZG). Beschäftigte werden so gestellt, als hätten sie an diesem Tag gearbeitet.
Beispielrechnung:
Eine Arbeitnehmerin in Niedersachsen mit einem Stundenlohn von 15 Euro und einer regelmäßigen Arbeitszeit von 8 Stunden (Montag bis Freitag) erhält an folgenden Feiertagen im Mai 2026 120 Euro Feiertagslohn pro Tag:
1. Mai (Freitag)
14. Mai (Donnerstag, Christi Himmelfahrt)
25. Mai (Montag, Pfingstmontag)
Feiertagszuschläge im Mai 2026
Arbeiten Beschäftigte tatsächlich an einem gesetzlichen Feiertag, zahlen viele Unternehmen zusätzlich steuerfreie Feiertagszuschläge. Diese sind ein finanzieller Ausgleich für die Arbeit zu besonderen Zeiten und können je nach Feiertag unterschiedlich hoch ausfallen.
Voraussetzungen für Feiertagszuschläge
Steuer- und Beitragsfreiheit gilt nur bei tatsächlicher Arbeitsleistung am Feiertag.
Es gibt keine gesetzliche Pflicht, Zuschläge zu zahlen – oft sind sie aber in Tarif- oder Arbeitsverträgen geregelt.
Die Höhe der Zuschläge orientiert sich an den steuerlich zulässigen Höchstsätzen.
Steuerfreie Höchstgrenzen für Feiertagszuschläge
Feiertagsarbeit: bis 125 % des Stundengrundlohns
1. Mai, 25. und 26. Dezember, Heiligabend ab 14 Uhr: bis 150 %
Silvester ab 14 Uhr: bis 125 %
Wichtig: Zuschläge bleiben nur steuer- und beitragsfrei, wenn der Stundengrundlohn 25 Euro (Sozialversicherung) bzw. 50 Euro (Steuern) nicht überschreitet.
Beispiele für die Lohnabrechnung im Mai 2026
Maifeiertag (1. Mai 2026 – Freitag)
Grundlohn: 8 Std. × 15 € = 120 €
Feiertagszuschlag (150 %): 8 Std. × 15 € × 150 % = 180 €
Gesamtvergütung: 300 € (davon nur 120 € steuer- und beitragspflichtig)
Christi Himmelfahrt (14. Mai 2026 – Donnerstag)
Grundlohn: 8 Std. × 15 € = 120 €
Feiertagszuschlag (125 %): 8 Std. × 15 € × 125 % = 150 €
Gesamtvergütung: 270 € (davon nur 120 € steuer- und beitragspflichtig)
Wichtige Hinweise für Arbeitgeber
Liegt der Stundenlohn über 25 Euro, sind Zuschläge oberhalb dieser Grenze beitragspflichtig in der Sozialversicherung.
Bei krankheitsbedingtem Ausfall am Feiertag sind keine steuerfreien Zuschläge möglich, da keine Arbeitsleistung erbracht wurde.
In der Entgeltabrechnung mit DATALINE Lohnabzug lassen sich Feiertagslohn und Zuschläge einfach erfassen.
Fazit: Feiertagszuschläge Mai 2026 richtig abrechnen
Der Mai 2026 bringt für Betriebe einige wichtige Feiertage mit sich. Damit Lohnabrechnung und Zuschläge korrekt berücksichtigt werden, sollten Arbeitgeber genau prüfen:
Wer hat Anspruch auf Feiertagslohn?
Wer arbeitet tatsächlich am Feiertag und erhält damit steuerfreie Feiertagszuschläge?
Eine korrekte Umsetzung in der Lohnabrechnung spart Zeit, vermeidet Fehler und sorgt dafür, dass Arbeitnehmer die ihnen zustehenden Vorteile erhalten.



