Der Lohnsteuerjahresausgleich 2025 ist ein wichtiges Thema für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. In der Regel wird die Lohnsteuer während des Jahres durch den offiziellen Lohnsteuerabzugsplan korrekt berechnet. Dennoch kann es – vor allem bei Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Boni – zu leichten Überzahlungen kommen. Damit die „Steuergerechtigkeit“ wiederhergestellt wird, erfolgt am Jahresende eine Korrektur: der Lohnsteuerjahresausgleich.
Was ist der Lohnsteuerjahresausgleich?
Der Lohnsteuerjahresausgleich dient dazu, die im Laufe des Jahres einbehaltene Lohnsteuer mit der tatsächlich geschuldeten Steuer abzugleichen.
Arbeitgeber mit mindestens zehn Mitarbeitern sind verpflichtet, den Jahresausgleich vorzunehmen.
Arbeitgeber mit bis zu zehn Mitarbeitern können den Ausgleich freiwillig durchführen.
Durchgeführt wird der Ausgleich für Arbeitnehmer, die
im Kalenderjahr 2025 durchgehend beschäftigt waren und
am 31.12.2025 noch in einem Beschäftigungsverhältnis stehen.
Ausnahmen vom Lohnsteuerjahresausgleich 2025
Nicht alle Arbeitnehmer kommen für den Jahresausgleich infrage. Der Ausgleich ist nicht durchzuführen, wenn einer der folgenden Fälle zutrifft:
Diese Vielzahl an Ausnahmen zeigt: Nicht jeder Arbeitnehmer profitiert vom Lohnsteuerjahresausgleich.
Umsetzung des Lohnsteuerjahresausgleichs 2025 in DATALINE Lohnabzug
Mit DATALINE Lohnabzug ist die Umsetzung besonders einfach:
Im Zuge der Dezemberabrechnung 2025 prüft das System automatisch, ob Ausnahmetatbestände vorliegen.
Ist ein Ausgleich möglich, wird dieser automatisch durchgeführt und die zu viel einbehaltene Lohnsteuer dem Arbeitnehmer erstattet.
Fazit:
Der Lohnsteuerjahresausgleich 2025 sorgt dafür, dass Arbeitnehmer nicht dauerhaft zu viel Lohnsteuer zahlen. Arbeitgeber sind verpflichtet oder berechtigt, ihn durchzuführen – je nach Unternehmensgröße. Dank der automatisierten Prozesse in DATALINE Lohnabzug gelingt die Umsetzung einfach und rechtssicher.



