Lohnsteuer­jahresausgleich 2025 – Fristen, Pflichten und Hinweise für Arbeitgeber

Oktober 2, 2025
Schriftzug Lohnsteuerjahresausgleich von weißer Puzzleoptik und Hartgeld umgeben
Der Lohnsteuerjahresausgleich 2025 ist ein wichtiges Thema für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. In der Regel wird die Lohnsteuer während des Jahres durch den offiziellen Lohnsteuerabzugsplan korrekt berechnet. Dennoch kann es – vor allem bei Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Boni – zu leichten Überzahlungen kommen. Damit die „Steuergerechtigkeit“ wiederhergestellt wird, erfolgt am Jahresende eine Korrektur: der Lohnsteuerjahresausgleich.

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Der Lohnsteuerjahresausgleich 2025 ist ein wichtiges Thema für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. In der Regel wird die Lohnsteuer während des Jahres durch den offiziellen Lohnsteuerabzugsplan korrekt berechnet. Dennoch kann es – vor allem bei Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Boni – zu leichten Überzahlungen kommen. Damit die „Steuergerechtigkeit“ wiederhergestellt wird, erfolgt am Jahresende eine Korrektur: der Lohnsteuerjahresausgleich.

Was ist der Lohnsteuerjahresausgleich?

Der Lohnsteuerjahresausgleich dient dazu, die im Laufe des Jahres einbehaltene Lohnsteuer mit der tatsächlich geschuldeten Steuer abzugleichen.

Arbeitgeber mit mindestens zehn Mitarbeitern sind verpflichtet, den Jahresausgleich vorzunehmen.
Arbeitgeber mit bis zu zehn Mitarbeitern können den Ausgleich freiwillig durchführen.

Durchgeführt wird der Ausgleich für Arbeitnehmer, die

im Kalenderjahr 2025 durchgehend beschäftigt waren und
am 31.12.2025 noch in einem Beschäftigungsverhältnis stehen.

Ausnahmen vom Lohnsteuerjahresausgleich 2025

Nicht alle Arbeitnehmer kommen für den Jahresausgleich infrage. Der Ausgleich ist nicht durchzuführen, wenn einer der folgenden Fälle zutrifft:

Der Arbeitnehmer beantragt, dass kein Jahresausgleich erfolgen soll.
Besteuerung nach Steuerklasse V oder VI im Jahr 2025.
Teilweise Besteuerung nach Steuerklasse II, III oder IV.
Anwendung des Faktorverfahrens (Steuerklassenkombination IV/IV mit Faktor).
Berücksichtigung eines Freibetrags oder Hinzurechnungsbetrags.
Bezug von Lohnersatzleistungen wie Krankengeld, Kurzarbeitergeld, Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, Aufstockungsbeträge nach Altersteilzeitgesetz.
Steuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld (§ 3 Nr. 28a EStG).
Eintragung des Buchstabens „U“ im Lohnkonto (z. B. bei Elterngeld oder längeren Krankheitszeiten).
Wechsel beim Zusatzbeitragssatz der Krankenkasse im Jahr 2025.
Beschäftigung in unterschiedlichen Rentenversicherungsstatus (z. B. Wechsel vom rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer zum rentenversicherungsfreien Altersrentner).
Bezug ausländischer Einkünfte, die nach Doppelbesteuerungsabkommen oder unter Progressionsvorbehalt steuerfrei gestellt sind.


Diese Vielzahl an Ausnahmen zeigt: Nicht jeder Arbeitnehmer profitiert vom Lohnsteuerjahresausgleich.

Umsetzung des Lohnsteuerjahresausgleichs 2025 in DATALINE Lohnabzug

Mit DATALINE Lohnabzug ist die Umsetzung besonders einfach:
Im Zuge der Dezemberabrechnung 2025 prüft das System automatisch, ob Ausnahmetatbestände vorliegen.
Ist ein Ausgleich möglich, wird dieser automatisch durchgeführt und die zu viel einbehaltene Lohnsteuer dem Arbeitnehmer erstattet.

In den Personaldaten wird unter „Steuer und Sozialversicherung“ das Kennzeichen „Lohnsteuerjahresausgleich“ gesetzt.
Im Zuge der Dezemberabrechnung 2025 prüft das System automatisch, ob Ausnahmetatbestände vorliegen.
Ist ein Ausgleich möglich, wird dieser automatisch durchgeführt und die zu viel einbehaltene Lohnsteuer dem Arbeitnehmer erstattet.

Fazit:

Der Lohnsteuerjahresausgleich 2025 sorgt dafür, dass Arbeitnehmer nicht dauerhaft zu viel Lohnsteuer zahlen. Arbeitgeber sind verpflichtet oder berechtigt, ihn durchzuführen – je nach Unternehmensgröße. Dank der automatisierten Prozesse in DATALINE Lohnabzug gelingt die Umsetzung einfach und rechtssicher.

Tipp: Mit DATALINE Lohnabzug sparen Sie Zeit und vermeiden Fehler in der Lohnabrechnung – testen Sie jetzt die Vorteile für den Jahresabschluss 2025.

Über den Autor:

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Das Marketing-Team der SelectLine Group verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich ERP-Software und recherchiert mit großer Leidenschaft relevante und spannende Themen rund um Unternehmenssoftware und digitale Prozesse. Mit fundiertem Know-how und einem Auge für Trends möchten wir unsere Leser auf diesem Blog regelmäßig mit wertvollen Einblicken und praxisnahen Informationen unterstützen.

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