Neue Vergütungssätze 2025
Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue gesetzliche Mindestvergütungen für Auszubildende in Deutschland. Die Mindestausbildungsvergütung (MiAV) steigt in allen Ausbildungsjahren – besonders im 1. Ausbildungsjahr deutlich. In diesem Beitrag erklären wir, wie hoch die neuen Vergütungssätze sind, für wen sie gelten und welche Besonderheiten Arbeitgeber sowie Azubis beachten müssen.
Neue Vergütungssätze 2025
Für neu beginnende Ausbildungsverhältnisse im Jahr 2025 gelten folgende Mindestvergütungen:
1. Ausbildungsjahr: 682 €
2. Ausbildungsjahr: 805 €
3. Ausbildungsjahr: 921 €
4. Ausbildungsjahr: 955 €
Diese Werte sind gesetzlich festgelegt und gelten in dualen Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung.
Wann gilt welcher Satz?
Nur Azubis, die im Jahr 2025 ihre Ausbildung beginnen, bekommen diese neuen Mindestsätze.
Wer seine Ausbildung schon zuvor begonnen hat, bleibt bis Ausbildungsende beim damals geltenden Satz.
Tarifgebundene Betriebe können – abhängig vom Tarifvertrag – höhere Vergütungen vorsehen. Wenn der Tarifvertrag einen niedrigeren Satz enthält, greift die gesetzliche Mindestvergütung. Nicht tarifgebundene Betriebe müssen die Mindestsätze einhalten oder dürfen tarifliche Werte um höchstens 20 % unterschreiten, wenn sie auf diese zurückgreifen.
Vergleich & Entwicklung
Hier ein Vergleich der gesetzlichen Mindestausbildungsvergütungen in den letzten Jahren (1. Ausbildungsjahr):
2020 515 € Deutscher Gewerkschaftsbund+1
2021 550 € Deutscher Gewerkschaftsbund+1
2022 585 € Deutscher Gewerkschaftsbund+1
2023 620 € Deutscher Gewerkschaftsbund+1
2024 649 € BIBB – Home+2Deutscher Gewerkschaftsbund+2
2025 682 € BIBB – Home+1
Diese Entwicklung zeigt, wie der Gesetzgeber die Ausbildungsvergütung regelmäßig anpasst, um die Ausbildungsvergütung moderat zu erhöhen und Azubis zu entlasten.



