Weihnachts- und Silvesterzuschläge richtig abrechnen
Der Dezember 2025 bringt gleich mehrere gesetzliche Feiertage mit sich: Weihnachten und Silvester. Für viele Arbeitnehmer bedeutet das freie Tage – für andere wiederum Arbeit zu besonderen Zeiten. Wer an diesen Tagen arbeitet, profitiert jedoch von steuerfreien Feiertagszuschlägen. Arbeitgeber sollten daher genau wissen, wie die Feiertagszuschläge im Dezember 2025 korrekt in der Lohnabrechnung berücksichtigt werden.
Was sind SFN-Zuschläge?
Die Arbeit an Sonn- und Feiertagen sowie in der Nacht kann mit Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen (SFN-Zuschläge) vergütet werden. Diese Zuschläge sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei und häufig auch beitragsfrei.
Das bedeutet: Beschäftigte können durch Feiertagszuschläge im Dezember 2025 ihr Nettoentgelt deutlich erhöhen.
Voraussetzung: Die Arbeitsleistung muss tatsächlich an den begünstigten Zeiten erbracht werden.
Steuerfreie Zuschläge 2025 im Überblick
Die steuerfreie Zahlung von Zuschlägen ist an feste Höchstgrenzen gebunden. Diese orientieren sich am Stunden-Grundlohn.
Nachtarbeit
Der steuerfreie Zuschlag für Nachtarbeit beträgt maximal 25 %. Nachtarbeit ist die Arbeit in der Zeit von 20.00 bis 6.00 Uhr. Beginnt die Arbeit vor 0.00 Uhr, erhöht sich der steuerfreie Zuschlagssatz auf 40 % für die Zeit von 0.00 bis 4.00 Uhr.
Sonntagsarbeit
Der steuerfreie Zuschlag für Sonntagsarbeit beträgt – vorbehaltlich des höheren Zuschlagssatzes, falls der Sonntag mit einem Feiertag zusammenfällt – maximal 50 %. Sonntagsarbeit ist die Zeit von 0.00 bis 24.00 Uhr am Sonntag und – falls die Tätigkeit vor Mitternacht beginnt – die Zeit bis 4.00 Uhr am Montag.
Feiertagsarbeit
Der steuerfreie Zuschlag für Feiertagsarbeit beträgt am 31. Dezember ab 14.00 Uhr und ganztags an den gesetzlichen Feiertagen maximal 125 %
am 24. Dezember ab 14.00 Uhr und ganztags am 25. und 26. Dezember sowie am 1. Mai maximal 150 %.
Entsprechend der Sonntagsregelung gelten bis 4.00 Uhr am Folgetag ebenfalls die Feiertagszuschläge, wenn die Beschäftigung vor
Mitternacht aufgenommen wurde.
Tipp: Zuschläge können kombiniert werden. Fällt z. B. Feiertagsarbeit in die Nachtzeit, dürfen sowohl Nacht- als auch Feiertagszuschläge steuerfrei gezahlt werden.
Feiertagszuschläge im Dezember 2025 im Detail
Für die Entgeltabrechnung 2025 gelten folgende Feiertagsregelungen:
Heiligabend (24.12.2025 – Mittwoch):
Ab 14:00 Uhr steuerfreie Zuschläge bis 150 % möglich.
Erster Weihnachtsfeiertag (25.12.2025 – Donnerstag):
Ganztägig steuerfreie Zuschläge bis 150 %.
Zweiter Weihnachtsfeiertag (26.12.2025 – Freitag):
Ganztägig steuerfreie Zuschläge bis 150 %.
Silvester (31.12.2025 – Mittwoch):
Ab 14:00 Uhr steuerfreie Zuschläge bis 125 %.
Damit sind die Weihnachtszuschläge 2025 und die Silvesterzuschläge 2025 für viele Arbeitnehmer eine attraktive Möglichkeit, ihr Einkommen steuerfrei aufzubessern.
Wichtige Hinweise für Arbeitgeber
Zuschläge sind nur dann steuerfrei, wenn die tatsächliche Arbeitsleistung erbracht wurde.
Der steuerfreie Zuschlag gilt nur für Stundenlöhne bis 25 Euro (Sozialversicherung) bzw. 50 Euro (Steuern).
Durch korrekte Anwendung der SFN-Zuschläge 2025 vermeiden Arbeitgeber Nachzahlungen und Fehler in der Lohnabrechnung.
Fazit: Weihnachts- und Silvesterzuschläge 2025
Arbeitnehmer, die an Heiligabend, Weihnachten oder Silvester 2025 arbeiten, können von attraktiven steuerfreien Zuschlägen profitieren. Arbeitgeber wiederum sichern sich durch die richtige Abrechnung die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.



