Seit dem 1. Juli 2025 gelten neue, bundesweit verbindliche Mindestlöhne in der Altenpflege. Arbeitgeber und Pflegekräfte sollten die angepassten Sätze genau kennen: Der neue Mindestlohn wird nach Qualifikationsgrad gestaffelt, zusätzlich werden Wegezeiten, Bereitschaftsdienst und Urlaub verbessert. Hier erfahren Sie, wie sich die Mindestlöhne ab Juli 2025 im Vergleich zu den vorherigen Werten entwickeln und was sich konkret ändert.
Die Entwicklung der Pflege-Mindestlöhne: Vorher vs. ab Juli 2025
| Qualifikation | Ab 1.5.2024 | Ab 1.1.7.2025 |
|---|---|---|
| Pflegehilfskräft | 15,50 €/h | 16,10 €/h |
| Qualifizierte Pflegehilfskräfte | 16,50 €/h | 17,35 €/h |
| Pflegefachkräfte | 19,50 €/h | 20,50 €/h |
Wichtige Regelungen im Überblick
Wegezeiten zwischen Pflegeeinsätzen oder zur Einrichtung sind vergütungspflichtig.
Bereitschaftsdienst: mindestens 40 % des jeweiligen Mindestlohns.
Urlaub: Beschäftigte mit Fünftagewoche haben Anspruch auf neun zusätzliche bezahlte Urlaubstage pro Jahr.
Praktische Auswirkungen & Handlungsempfehlungen
Fazit
Die Erhöhung des Pflege-Mindestlohns ab Juli 2025 ist ein wichtiger Schritt: mehr Lohn für Pflegekräfte, gerechtere Bedingungen und bessere Absicherung. Für Arbeitgeber bedeutet das mehr Pflichten – jedoch mit klaren Regelungen und Vorlauf. Nutzen Sie die Zeit, um sich auf die Änderungen vorzubereiten, damit alle Pflegekräfte die neuen Standards erhalten.



