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Pflege-Mindestlohn 2025/2026 – neue Sätze ab Juli, Qualifikation und Urlaub

2. Oktober 2025
Fürsorgliche Pflegekraft oder Altenpflegerin kümmert sich um Seniorin im Pflegeheim oder zu Hause
Seit dem 1. Juli 2025 gelten neue, bundesweit verbindliche Mindestlöhne in der Altenpflege. Arbeitgeber und Pflegekräfte sollten die angepassten Sätze genau kennen: Der neue Mindestlohn wird nach Qualifikationsgrad gestaffelt, zusätzlich werden Wegezeiten, Bereitschaftsdienst und Urlaub verbessert. Hier erfahren Sie, wie sich die Mindestlöhne ab Juli 2025 im Vergleich zu den vorherigen Werten entwickeln und was sich konkret ändert.

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Seit dem 1. Juli 2025 gelten neue, bundesweit verbindliche Mindestlöhne in der Altenpflege. Arbeitgeber und Pflegekräfte sollten die angepassten Sätze genau kennen: Der neue Mindestlohn wird nach Qualifikationsgrad gestaffelt, zusätzlich werden Wegezeiten, Bereitschaftsdienst und Urlaub verbessert. Hier erfahren Sie, wie sich die Mindestlöhne ab Juli 2025 im Vergleich zu den vorherigen Werten entwickeln und was sich konkret ändert.

Die Entwicklung der Pflege-Mindestlöhne: Vorher vs. ab Juli 2025

QualifikationAb 1.5.2024Ab 1.1.7.2025
Pflege­hilfskräft15,50 €/h16,10 €/h
Qualifizierte Pflege­hilfskräfte16,50 €/h17,35 €/h
Pflege­fachkräfte19,50 €/h20,50 €/h

Wichtige Regelungen im Überblick

Wegezeiten zwischen Pflegeeinsätzen oder zur Einrichtung sind vergütungspflichtig.
Bereitschaftsdienst: mindestens 40 % des jeweiligen Mindestlohns.
Urlaub: Beschäftigte mit Fünftagewoche haben Anspruch auf neun zusätzliche bezahlte Urlaubstage pro Jahr.

Praktische Auswirkungen & Handlungsempfehlungen

Arbeitgeber müssen ihre Lohnabrechnungssysteme aktualisieren, damit ab Juli 2025 die neuen Mindestlöhne angewendet werden.
Prüfen, ob bestehende Verträge oder betriebliche Vereinbarungen unter den neuen Sätzen liegen – dann müssen Anpassungen erfolgen.
Informieren Sie Mitarbeitende über die Änderungen, insbesondere Pflegehilfskräfte und qualifizierte Pflegekräfte, damit Transparenz besteht.
Bereitschaftszeiten und Wegezeiten müssen korrekt erfasst und vergütet werden.

Fazit

Die Erhöhung des Pflege-Mindestlohns ab Juli 2025 ist ein wichtiger Schritt: mehr Lohn für Pflegekräfte, gerechtere Bedingungen und bessere Absicherung. Für Arbeitgeber bedeutet das mehr Pflichten – jedoch mit klaren Regelungen und Vorlauf. Nutzen Sie die Zeit, um sich auf die Änderungen vorzubereiten, damit alle Pflegekräfte die neuen Standards erhalten.

Über den Autor:

SelectLine Group Marketing
Das Marketing-Team der SelectLine Group verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich ERP-Software und recherchiert mit großer Leidenschaft relevante und spannende Themen rund um Unternehmenssoftware und digitale Prozesse. Mit fundiertem Know-how und einem Auge für Trends möchten wir unsere Leser auf diesem Blog regelmäßig mit wertvollen Einblicken und praxisnahen Informationen unterstützen.

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