!Font Awesome Free v7.0.0 by @fontawesome – https://fontawesome.com License – https://fontawesome.com/license/free Copyright 2025 Fonticons, Inc.
!Font Awesome Free 6.7.2 by @fontawesome – https://fontawesome.com License – https://fontawesome.com/license/free Copyright 2025 Fonticons, Inc.

Pfändungsfreigrenzen ab 1. Juli 2025 – neue Werte für Arbeitgeber & Arbeitnehmer

Oktober 2, 2025
Ein eingerollter Geldschein welcher mit einer Kette und einem Schloss geschützt ist
Seit dem 1. Juli 2025 gelten neue Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen in Deutschland. Das bedeutet: Arbeitnehmer, deren Lohn teilweise gepfändet wird, dürfen mehr Netto behalten. Arbeitgeber müssen die Pfändungstabellen in der Lohnabrechnung aktualisieren – insbesondere, wenn Unterhaltspflichten bestehen oder das Einkommen über den bisherigen Grenzwerten lag.

Teilen:

Seit dem 1. Juli 2025 gelten neue Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen in Deutschland. Das bedeutet: Arbeitnehmer, deren Lohn teilweise gepfändet wird, dürfen mehr Netto behalten. Arbeitgeber müssen die Pfändungstabellen in der Lohnabrechnung aktualisieren – insbesondere, wenn Unterhaltspflichten bestehen oder das Einkommen über den bisherigen Grenzwerten lag.

Die Pfändungsfreigrenzen sind bewusst so gestaltet, dass das Existenzminimum besser geschützt wird. Im folgenden Beitrag zeigen wir, was sich geändert hat, wie groß der Unterschied zu den vorherigen Werten ist und wie sich die Änderungen praktisch auswirken.

Was hat sich ab 1. Juli 2025 geändert?

Grundfreibetrag steigt von 1.491,75 € auf 1.555,00 € monatlich.
Für die erste unterhaltspflichtige Person: neuer Zuschlag 585,23 € (alt: 561,43 €).
Weitere Unterhaltspflichten: jeweils 326,04 € (alt: 312,78 €).
Höchstgrenze für volle Pfändbarkeit: 4.766,99 € (alt: 4.573,10 €).
Erhöhung beim P-Konto: Grundfreibetrag wird auf 1.560,00 € gerundet.

Vergleich der Werte: Vorher vs. Jetzt

bis 30.6.2025ab 1.7.2025
Grundfreibetrag1.491,75 €1.555,00 €
1. Unterhaltspflichtige Person561,43 €585,23 €
Weitere Unterhaltspflichtige312,78 €326,04 €
Höchstgrenze Vollpfändung4.573,10 €4.766,99


Arbeitnehmer mit Unterhaltspflichten profitieren besonders spürbar, da sich ihr pfändungsfreier Anteil stärker erhöht hat.

Auswirkungen auf die Lohnabrechnung und Handlungsempfehlungen

Arbeitgeber müssen in der Lohnabrechnung seit Juli 2025 die erhöhte Pfändungsfreigrenze berücksichtigen. Das betrifft sowohl Pfändungsbeträge, als auch Überweisungen an Gläubiger.

Betroffene Arbeitnehmer behalten mehr von ihrem Einkommen – dadurch sinkt der pfändbare Betrag.

Für das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) gelten die neuen Werte automatisch – wichtig für Banken und Geldinstitute.

Prüfen Sie, ob Ihre Lohnsoftware die neue Pfändungstabelle enthält, damit keine alten Werte verwendet werden.

Fazit & Bedeutung

Die neuen Pfändungsfreigrenzen ab dem 1. Juli 2025 sorgen für bessere finanzielle Absicherung von Arbeitnehmern mit Pfändungsfällen. Sie schützen das Existenzminimum noch stärker, besonders wenn Unterhaltspflichten bestehen. Für Arbeitgeber ist es entscheidend, die Änderungen in der Lohnabrechnung umzusetzen, um rechtskonform zu bleiben und Mitarbeitende nicht zu benachteiligen.

Über den Autor:

SelectLine Group Marketing
Das Marketing-Team der SelectLine Group verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich ERP-Software und recherchiert mit großer Leidenschaft relevante und spannende Themen rund um Unternehmenssoftware und digitale Prozesse. Mit fundiertem Know-how und einem Auge für Trends möchten wir unsere Leser auf diesem Blog regelmäßig mit wertvollen Einblicken und praxisnahen Informationen unterstützen.

Das könnte auch interessieren

  • CEO der SelectLine Group Michael Richter und Geschäftsführer der Europa3000 AG Alfonso Panichella
    Januar 22, 2026

    Der Schweizer ERP-Hersteller europa3000 wird Teil der SelectLine Group

  • Januar 20, 2026

    ERP-System neo im Praxischeck – So erleichtert unsere neue Software im Abo-Modell den Arbeitsalltag

  • Januar 20, 2026

    E-Rechnung – Digital, effizient und rechtssicher

  • Januar 22, 2026

    Zum Jahresende: Neue Highlights und Funktionen der Version 25.4 – KI im Mittelpunkt, Effizienz im Fokus

Kontakt

Kontakt aufnehmen Lorem ipsum dorlor sit amet cons sectetur.

SelectLine Holding GmbH

Otto-von-Guericke-Straße 67

D-39104 Magdeburg

!Font Awesome Free v7.0.0 by @fontawesome – https://fontawesome.com License – https://fontawesome.com/license/free Copyright 2025 Fonticons, Inc.

+49 391 5555-080

!Font Awesome Free 6.7.2 by @fontawesome – https://fontawesome.com License – https://fontawesome.com/license/free Copyright 2025 Fonticons, Inc.

info@selectline-holding.com

Software

Unternehmen

Wir sind Teil der SelectLine Group