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Zeiterfassung im Homeoffice

23. Oktober 2025

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Zeiterfassungs­pflicht auch im Home­office

In einer sich stetig wandelnden Arbeits­landschaft hat sich das Arbeiten von zu Hause aus für zahl­reiche Berufs­tätige in Deutschland als gängige Praxis etabliert. Doch ein wichtiger Aspekt, der oft über­sehen wird, ist, dass das Arbeitszeit­gesetz auch im heimischen Büro uneingeschränkt Anwendung findet. Das bedeutet Pausen und Ruhe­zeiten sind ebenso verpflichtend wie die Zeit­erfassung im Home­office. Auch im heimischen Office gelten Regeln und Verpflichtungen genauso wie im herkömmlichen Unternehmens­umfeld.

Zur Einhaltung der maximalen Arbeits­zeit und der täglichen sowie wöchentlichen Ruhe­zeiten sind Arbeit­geber spätestens seit der Entscheidung des Bundesarbeits­gerichts vom 13. September 2022 verpflichtet, die gesamte Arbeits­zeit ihrer Angestellten akkurat zu dokumentieren. Dies schließt die Arbeits­stunden von Mitarbeitenden im Home­office mit ein, und somit müssen mit Arbeits­beginn, Arbeits­ende, Arbeits­dauer sowie Über­stunden als auch Pausen­zeiten, der gesamte Arbeits­tag erfasst werden.

Außerdem bedeutet Arbeiten im Home­office nicht zugleich auch flexible Zeit­einteilung. Solange mit dem Arbeit­geber kein flexibles Arbeitszeit­modell mit entsprechenden Arbeitszeit­konten o.ä. vereinbart wurde, besteht auch im Home­office die gesetzliche Pflicht, die Arbeit zu genau den gleichen Zeiten zu erbringen wie im Betrieb.

Was ist der Unterschied zwischen Home­office, Tele­arbeit und mobilem Arbeiten?

Der Begriff „Homeoffice“ ist aus gesetzlicher Sicht nicht definiert. Der Gesetz­geber spricht vielmehr von „Tele­arbeit“. Hierzu gibt es entsprechende Rechts­vorschriften (Arbeitsstätten­verordnung – ArbStättV). Wobei Tele­arbeit grundsätzlich bedeutet, dass die Arbeit an einem fest eingerichteten Bildschirm­arbeitsplatz außerhalb des Betriebes – in der Regel im Zuhause des Arbeit­nehmers oder der Arbeit­nehmerin – zu festen Stunden erfolgt. Grund­voraussetzung zur Tele­arbeit sind entsprechende Vereinbarungen im Rahmen des Arbeits­vertrages oder zusätzliche Dienst­vereinbarungen.

Darüber hinaus unterscheidet man in „häusliche Tele­arbeit“ (die Mitarbeitenden arbeiten vollständig im Office zuhause) und „alternierende Tele­arbeit“. In letzterem Fall, wird abwechselnd vor Ort oder zuhause gearbeitet.

Im Gegensatz zur Tele­arbeit wird die „mobile Arbeit” nicht von der Arbeitsstätten­verordnung berührt. Allerdings gilt auch hier das Arbeits­schutzgesetz. Mobile Arbeit bedeutet, dass Arbeit­nehmer oder Arbeit­nehmerinnen ihre Arbeit vorübergehend an einem Ort außerhalb des betrieblichen Arbeits­platzes mit mobilen Arbeits­mitteln erledigen. Sie können dabei selbst entscheiden, von wo aus sie arbeiten. Beispiele dafür sind das gelegentliche Arbeiten mit dem Laptop von zu Hause, das orts­ungebundene Arbeiten im Café oder unterwegs im Zug.

Muss man Arbeits­zeiten auch bei Vertrauens­arbeitszeit dokumentieren?

Unter dem Konzept der Vertrauens­arbeitszeit versteht man im Allgemeinen ein Arbeitszeit­modell, bei dem die Mitarbeitenden sich die eigenen Arbeits­stunden weitgehend selbst einteilen. Es gibt vom Arbeitgeber keine Vorgaben für den Beginn oder das Ende der täglichen Arbeits­zeit. Auf eine Kontrolle der Arbeitszeiten durch den Arbeit­geber wird dabei ebenfalls verzichtet.

Dennoch sind weder Arbeit­geber noch Arbeit­nehmer von der Einhaltung der Vorgaben des Arbeitszeit­gesetzes zu Arbeitszeiten und Ruhe­pausen (ArbZG §3 ff.) befreit.

Sowohl die Entscheidung des EuGH als auch die Möglichkeit von geleisteter Mehr­arbeit bedeuten, dass auch bei Vertrauens­arbeitszeit die Erfassung der Arbeits­zeiten von Relevanz ist. Nur so kann trotz freier Einteilung der Arbeits­zeit insbesondere im Streit­fall überprüft werden, wer wie viel arbeitet und ob sowohl arbeits­vertragliche als auch gesetzliche Regelungen eingehalten werden. Zeit­erfassung liefert also beiden Parteien die gegebenenfalls notwendige Transparenz.

Wie wird das Arbeiten im Home­office geregelt?

Regelungen zur Arbeit im Home­office sollten bestenfalls im Arbeits­vertrag möglichst genau festgelegt werden. Sinnvoll sind hierbei Vereinbarungen über den zeitlichen Umfang hinaus.
Die Verfügbarkeit des Mitarbeiters am heimischen Arbeits­platz sollte fest­gelegt werden, um klare Kommunikations­wege sicher­zustellen.
Auch dass die Verantwortung für die Dokumentation der Arbeits­zeit und Leistungen auf den Mitarbeiter übertragen wird, kann hier fest­gelegt werden.
Vertrauens­arbeitszeit mit der die Beschäftigten die Arbeits­zeit selbst gestalten, kann hier detailliert geregelt werden.
Ebenso bietet es sich im Zusammen­hang mit dem technischen Arbeits­schutz an die Nutzung privater Arbeits­mittel hier zu regeln.
Sollte es einen Betriebs­rat geben, können die Regelungen zum Home­office in einer Betriebs­vereinbarung verschriftlich werden. Eine Betriebs­vereinbarung sollte die Rahmen­bedingungen zur Arbeit im Home­office festlegen und durch individuelle Detail­regelungen ergänzt werden.

Welche Sanktionen drohen bei Nicht­beachtung der Arbeits­zeit und der Arbeitsschutz­vorschriften?

Wenn das Arbeitszeit­gesetz nicht beachtet wird, zum Beispiel durch Über­schreiten der zulässigen Arbeits­zeiten, das Vernachlässigen von Pausen oder die Nicht­beachtung der Mindestruhe­zeiten, können Geld­bußen von bis zu EUR 30.000 verhängt werden.

Die Arbeitsstätten­verordnung listet ebenfalls eine Reihe von mit Buß­geld belegten Ordnungs­widrigkeiten auf. Demnach begeht eine Ordnungs­widrigkeit, wer z.B. eine Gefährdungs­beurteilung nicht richtig, nicht vollständig oder nicht recht­zeitig dokumentiert, oder wer Beschäftigte vor Aufnahme der Tätigkeit nicht unterweist. Auch hier können entsprechende Buß­gelder fällig werden. Die ArbStättV findet beim mobilen Arbeiten allerdings keine Anwendung, sondern nur in der Tele­arbeit.

Das Arbeitsschutz­gesetz selbst lässt die Frage offen, welche Tat­bestände oder Versäumnisse mit einem Buß­geld belegt werden können. Daher gibt es im ersten Moment keine Ahndung von arbeitschutz­rechtlichen Verstößen. Sollte sich allerdings eine Behörde einschalten und dem Arbeitgeber bestimmte zu ergreifende Maßnahmen vorgeben, begeht dieser eine Ordnungs­widrigkeit, wenn er der Aufforderung nicht nach­kommen sollte. Auch hier können dann Geld­bußen bis zu EUR 30.000 verhängt werden.

Wie müssen die Arbeits­zeiten im Home­office gemessen und aufgezeichnet werden?

Dazu geben weder das Arbeits­zeit- oder Arbeitsschutz­gesetz noch der EuGH in seinem Urteil von 2019 konkrete Anweisung. Der EuGH verlangt lediglich, dass die Arbeit­geber verpflichtet werden müssen, eine objektive, verlässliche und für alle Beteiligten zugängliche Erfassung der Arbeits­zeit einzuführen.

In seiner Urteils­begründung [1 ABR 22/21, Entscheidungsgründe B, II, 3. aa) (2)] führt der EuGH aus:

“Das geforderte System darf sich – trotz des vom Gerichts­hof verwendeten Begriffs der „Messung“ – dabei nicht darauf beschränken, Beginn und Ende der täglichen Arbeits­zeit (einschließlich der Über­stunden) lediglich zu „erheben“. Diese Daten müssen vielmehr auch erfasst und damit aufgezeichnet werden. Anderenfalls wären weder die Lage der täglichen Arbeits­zeit noch die Einhaltung der täglichen und der wöchentlichen Höchstarbeits­zeiten innerhalb des Bezugs­zeitraums überprüfbar. Auch eine Kontrolle durch die zuständigen Behörden wäre sonst nicht gewähr­leistet. Die Pflicht zur Einführung beschränkt sich zudem nicht darauf, dass der Arbeit­geber den Arbeit­nehmern ein solches System zur freigestellten Nutzung zur Verfügung stellt. Nach der Rechtsprechung des Gerichts­hofs muss er hiervon auch tatsächlich Gebrauch machen und es damit verwenden.”

Dies lässt für die Umsetzung einer systematischen Zeit­erfassung entsprechende Spiel­räume für die Arbeitgeber, eine Zeiterfassungs­lösung zu finden, die den jeweiligen Bedürfnissen und Notwendigkeiten entspricht. Denn ein Betrieb, in dem hauptsächlich Büro-Angestellte, die teilweise auch im Home­office sind, arbeiten, hat andere Anforderungen an eine Zeiterfassungs­lösung, als beispiels­weise ein Produktions­betrieb.

Welche Möglichkeiten zur Arbeitszeit­erfassung gibt es?

Das klassische Zeiterfassungs­system, welches die meisten Menschen aus dem Büro kennen, ist die Verwendung einer Stech­uhr, bei der Mitarbeiter ihre Arbeits­zeiten durch Ein- und Aus­stechen aufzeichnen. Dies ist eine präzise Methode zur Zeit­erfassung, stellt jedoch im Home­office keine Option dar. Dort hingegen gibt es verschiedene Möglichkeiten zur Erfassung von Arbeits­zeiten und Über­stunden, die von manuellen Methoden bis hin zu fortschrittlichen Software­lösungen reichen. Hier sind einige gängige Möglichkeiten zur Zeit­erfassung.
Arbeitszeiterfassung per Zettel
Dies ist eine der einfachsten Methoden, bei der Mitarbeiter ihre Arbeits­zeiten auf einem physischen Blatt Papier oder einem Arbeitszeit­nachweis notieren.

Vorteil: Geringer technischer Aufwand.
Nachteil: Anfällig für Fehler und erfordert manuelle Daten­eingabe für eine digitale Dokumentation.
Arbeitszeiterfassung mit Excel – Tabelle
Beschäftigte können Arbeits­zeiten in einer Excel-Tabelle dokumentieren.

Vorteil: Einfach und kosten­günstig.
Nachteil: Fehler­anfällige manuelle Eingabe und nur begrenzte Automatisierung.
Arbeitszeiterfassung über den Browser
Mitarbeiter können ihre Arbeits­zeiten über einen Web­browser eingeben und auch selbst einsehen.

Vorteil: Flexibilität, da die Daten­eingabe von jedem Ort mit Internet­zugang aus erfolgen kann.
Nachteil: Erfordert eine Internet­verbindung.
Arbeitszeiterfassung per Smartphone-App
Mobile Apps ermöglichen es Mitarbeitern, ihre Arbeits­zeiten von ihren Smart­phones aus zu erfassen.

Vorteil: Bequem und mobil.
Nachteil: Abhängig von der Nutzung von Mobil­geräten und Apps.
Zeiterfassung bei Cloud Anbietern
Verschieden Cloud Angebote bieten sofort verfügbare Lösungen mit der Zeit­erfassung in der Cloud nach EuGH-Standards schnell umgesetzt werden kann.

Vorteil: Skalierbarkeit, geringe Start­kosten und hohe Flexibilität.
Nachteil: Hohe Abhängigkeit von Anbietern, langfristig evtl. mehr Kosten als andere Lösungen.
Zeiterfassungs-Softwaresystem
Die Arbeitgeber können mit einer umfassen Zeitwirtschafts­lösung jedem Mitarbeiter für jede Arbeits­situation die entsprechende Lösung zur Erfassung der Arbeits­zeiten zur Verfügung stellen.

Vorteil: Hohe Automatisierung, Berichte und Integration mit anderen HR-Tools.

Die Einführung eines effektiven Zeiterfassungs­systems ist entscheidend, um die Befolgung der gesetzlichen Vorschriften und die Transparenz der Arbeitszeit­erfassung im Home­office zu gewähr­leisten. Moderne Software­lösungen bieten Unternehmen die Möglichkeit, ihre Mitarbeiter mit einem digitalen Zeiterfassungs­system auszustatten. Die Auswahl der besten Methode zur Zeit­erfassung hängt von den individuellen Anforderungen und Ressourcen des Unternehmens ab. Kleine Unternehmen können mit einfachen digitalen Methoden beginnen, während größere Organisationen vom Funktions­umfang kompletter Zeitwirtschafts­lösungen profitieren können. Die Zeit­erfassung ist kein banales Thema. Daher ist es wichtig sicherzustellen, dass die gewählte Lösung den gesetzlichen Anforderungen und den Bedürfnissen der Mitarbeiter entspricht.

Über den Autor:

Klara Ross

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