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Vertrauensarbeitszeit vs. Zeiterfassung Pflicht Gesetz 2025

23. Oktober 2025

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Sie benötigen kein Zeiterfassungs­system, weil Sie auf Vertrauens­arbeitszeit setzen?

Das sollten Sie nochmal über­denken!

Wichtigsten Infos:

1. Vertrauens­arbeitszeit bleibt grundsätzlich erlaubt, aber Arbeits­zeiten müssen erfasst werden. Mitarbeiter dürfen weiterhin flexibel und eigen­verantwortlich arbeiten. Dennoch ist eine genaue Dokumentation der geleisteten Arbeits­zeit gesetzlich vorgeschrieben.

2. Arbeitgeber tragen die Verantwortung für die Ein­haltung des Arbeitszeit­gesetzes.
Auch bei flexiblen Arbeitszeit­modellen müssen Ruhe­zeiten und Höchstarbeits­zeiten kontrolliert werden. Daher sind Arbeit­geber verpflichtet, die tatsächlichen Arbeits­stunden zu erfassen und zu über­wachen.

3. Digitale Zeiterfassung wird empfohlen – mit Übergangs­regelungen.
Eine elektronische Arbeitszeit­erfassung ist zwar noch nicht verpflichtend, wird aber zur besseren Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben empfohlen. Unternehmen haben Zeit, sich auf die neuen Regelungen vorzubereiten.

Aktuelle Rechts­lage und Entwicklungen

Seit dem BAG-Urteil vom September 2022 besteht in Deutschland die Pflicht zur Arbeitszeit­erfassung. Dies gilt auch für Unternehmen mit Vertrauens­arbeitszeit. Wir haben nach­stehend wichtige Punkte aufgelistet, die sie beachten sollten:

Der Arbeit­geber ist verantwortlich für die Einhaltung der vorgeschriebene Pausen­zeiten. Er muss sicher­stellen, dass die Mitarbeiter und Mitarbeiter­innen nicht zu viel arbeiten und die Pausen einhalten – um ebendiese zu schützen. Dies gilt grund­sätzlich auch in Bezug auf Arbeit­nehmer/innen mit Vertrauens­arbeitszeit auch im Home­office.
Vertrauensarbeits­zeit bedeutet keine Veränderung der individuell geschuldeten Arbeits­zeit. Diese wird im Arbeits­vertrag festgehalten, oder es gilt die betriebs­übliche Arbeits­zeit. Dem Mitarbeiter ist im Rahmen von Vertrauens­arbeitszeit auch bisher im Grunde nur freigestellt, wann er diese erbringt.
Der Arbeit­geber ist verantwortlich für die Einhaltung der vorgeschriebene Pausen­zeiten. Er muss sicherstellen, dass die Mitarbeiter und Mitarbeiter­innen nicht zu viel arbeiten und die Pausen einhalten – um ebendiese zu schützen. Dies gilt grund­sätzlich auch in Bezug auf Arbeitnehmer/innen mit Vertrauens­arbeitszeit auch im Home­office.
Ein Referenten­entwurf zur Änderung des Arbeitszeit­gesetzes wurde im April 2023 vorgelegt, aber bisher noch nicht verabschiedet. Er sieht vor, dass Vertrauens­arbeitszeit weiterhin möglich sein soll, allerdings mit klaren Regelungen zur Zeit­erfassung.
Dass die Vereinbarung von Vertrauens­arbeitszeit der Führung eines Arbeitszeit­kontos nicht entgegensteht und auch die Abgeltung eines Zeitgut­habens aus Mehr­arbeit des Arbeit­nehmers nicht ausschließt, zeigt bereits das Urteil des BAG von 2013 (5 AZR 767/13).
Die vollständige Umsetzung der elektronischen Zeiterfassungs­pflicht wird sich voraus­sichtlich bis über 2025 hinaus erstrecken. Es sind Übergangs­fristen geplant, um Unternehmen die Umstellung zu erleichtern.
Mehr Infomationen zur Zeiterfassungspflicht

Update: Ende der Ampel – Koalition

Das Ende der Ampel-Koalition hat Auswirkungen auf die geplante Einführung einer gesetzlichen Regelung der flächen­deckenden Zeiterfassungs­pflicht in Deutschland. Die Koalition hatte sich vorgenommen, das Urteil des Europäischen Gerichts­hofs zur Zeit­erfassung umzusetzen und damit mehr Transparenz bei den Arbeits­zeiten zu schaffen. Durch den Koalitions­bruch sind diese Pläne jedoch in der Schwebe geraten. Es ist unklar, ob und wann eine neue Regierung dieses Thema wieder aufgreifen wird und mit welcher Geschwindigkeit die Umsetzung erfolgen wird. Die verschiedenen Parteien haben unterschiedliche Vorstellungen zur Ausgestaltung der Zeiterfassungs­pflicht, was weitere Verzögerungen nach sich ziehen könnte. Die Pflicht zur Zeit­erfassung besteht auch ohne eine Änderung des Arbeitszeit­gesetzes. Diese ergibt sich neben dem Urteil des EuGH auch aus dem Urteil des Bundesarbeits­gerichts aus dem Jahr 2022.

Was ist Vertrauens­arbeitszeit?

Vertrauensarbeits­zeit ist ein Arbeitszeit­modell, bei dem die Mitarbeiter ihre Arbeits­zeit selbst einteilen und dokumentieren können. Dabei gibt es keine festen Vorgaben für die Anwesen­heit oder die Pausen. Die Mitarbeiter müssen lediglich ihre vereinbarte Wochen- oder Monats­arbeitszeit erfüllen und ihre Arbeits­zeiten nachweisen. Vertrauensarbeits­zeit eignet sich für Unternehmen und Mitarbeiter, die flexibel auf die Anforderungen des Marktes und der Kunden reagieren müssen. Außerdem fördert Vertrauens­arbeitszeit die Eigen­verantwortung, die Motivation und die Zufrieden­heit der Mitarbeiter. Allerdings erfordert Vertrauens­arbeitszeit auch ein hohes Maß an Vertrauen, Kommunikation und Selbst­organisation von beiden Seiten.

Welche Zeiterfassungs­systeme eignen sich für Unternehmen mit Vertrauens­arbeit?

Für Unternehmen mit Vertrauens­arbeit eignen sich Zeiterfassungs­systeme, die Flexibilität und Selbst­verantwortung der Mitarbeiter unterstützen, gleich­zeitig aber die gesetzlichen Anforderungen an die Zeit­erfassung erfüllen.

Empfehlenswerte Systeme:
Mobile Zeit­erfassung: Apps ermöglichen die Zeit­erfassung von überall und jederzeit.
Webbasierte Systeme: Einfache Bedienung und Zugriff von jedem Gerät mit Internet­verbindung.
Projektbasierte Zeiterfassung: Erfassung der Arbeits­zeit für verschiedene Projekte und Aufgaben.
Ein Referenten­entwurf zur Änderung des Arbeitszeit­gesetzes wurde im April 2023 vorgelegt, aber bisher noch nicht verabschiedet. Er sieht vor, dass Vertrauens­arbeitszeit weiterhin möglich sein soll, allerdings mit klaren Regelungen zur Zeit­erfassung.
Automatische Zeiterfassung: Systeme, die die Arbeits­zeit automatisch durch Tracking der Aktivitäten des Mitarbeiters erfassen.
Zusätzliche Funktionen:
Genehmigung von Arbeits­zeiten und Urlaubs­anträgen.
Erstellung von Reports und Statistiken.
Integration mit anderen HR-Systemen.

Was Unternehmen mit Vertrauens­arbeitszeit jetzt tun sollten:

Vertrauens­arbeitszeit kann grundsätzlich trotz EuGH-Urteil bis zur finalen Gesetz­gebung bestehen bleiben. Das bedeutet, dass Mitarbeitende ihre Arbeits­zeiten weiterhin selbst gestalten können. Allerdings sollten diese Unternehmen mit einer flexiblen digitalen Zeit­erfassung sofort beginnen. Das ist keine völlig neue Anforderung, denn Über­stunden mussten schon immer dokumentiert werden.

Die Zeit­erfassung hat viele Vorteile für die Mitarbeitenden, wie zum Beispiel mehr Transparenz und Fairness. Arbeit­geber sollten daher ihre Angestellten in die Einführung einer Zeiterfassungs­software einbinden und ihnen die positiven Aspekte erklären. So können sie mögliche Ängste und Vor­behalte abbauen.

Unsere Handlungs­empehlungen für Unternehmen:
Implementieren Sie ein flexibles digitales Zeiterfassungs­system, das die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und die Prinzipien der Vertrauens­arbeitszeit unterstützt.
Informieren Sie Ihre Mitarbeiter über die Notwendigkeit und die Vorteile der Zeit­erfassung, wie Transparenz und Fairness.
Beziehen Sie Ihre Angestellten in den Prozess der Einführung eines Zeiterfassungs­systems ein, um Akzeptanz zu schaffen und Bedenken auszuräumen.
Bleiben Sie über weitere gesetzliche Entwicklungen auf dem Laufenden und passen Sie Ihre Systeme bei Bedarf an.
Nutzen Sie die Übergangs­fristen, um eine reibungslose Umstellung zu gewährleisten.
Vertrauensarbeits­zeit und gesetzes­konforme Zeit­erfassung müssen kein Wider­spruch sein. Mit den richtigen Systemen und einer offenen Kommunikation können Sie beides in Einklang bringen und die Vorteile beider Ansätze nutzen.

Über den Autor:

Klara Ross

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