Kurzerklärung
Das Reverse-Charge-Verfahren – auch Umkehrung der Steuerschuld nerschaft oder Abzugs verfahren – ist eine Sonder regelung bei der Umsatzsteuer. In diesem Spezialfall muss nicht der leistende Unter nehmer, sondern der Leistungs empfänger (Kunde) die Umsatz steuer entrichten.
Ausführliche Erklärung
Der leistende Unter nehmer darf dem Kunden beim Reverse-Charge-Verfahren also das Netto entgelt in Rechnung stellen. Daraus entsteht für den Kunden in der Folge eine Umsatz steuerschuld gegenüber dem Finanz amt. Ist der Leistungs empfänger vorsteuerabzugs berechtigt, kann er den Betrag aber auch selbst wieder als Vorsteuer geltend machen.
Hinsichtlich der finanziellen Belastungs wirkungen bestehen also, sowohl für das Unternehmen als auch für den Leistungs empfänger, keine Unterschiede zwischen dem Reverse-Charge-Verfahren und der normalen Umsatz steuer.
Die Umkehrung der Steuerschuldner schaft ist in § 13b UStG geregelt.
Hinsichtlich der finanziellen Belastungs wirkungen bestehen also, sowohl für das Unternehmen als auch für den Leistungs empfänger, keine Unterschiede zwischen dem Reverse-Charge-Verfahren und der normalen Umsatz steuer.
Die Umkehrung der Steuerschuldner schaft ist in § 13b UStG geregelt.
Vorteile des Reverse-Charge-Verfahrens
Das Vereinfachungs potential des Verfahrens liegt darin, dass der leistende Unter nehmer den Vorgang nun nicht mehr gesondert beim Finanz amt angeben muss. Besonders bei grenzüber greifenden Trans aktionen findet das Verfahren Anwendung, da hier der Kontakt mit dem deutschen Finanzamt für den ausländischen leistenden Unter nehmer entfällt.
Der konkrete Vorteil für den leistungs empfangenden Unter nehmer ist, dass er nach dem Reverse-Charge-Verfahren zwar die Umsatz steuer für den jeweiligen Erwerb tragen muss, aber gleich zeitig selbige in gleicher Höhe über den Vorsteuer abzug geltend machen kann. Die dadurch entstehende Vereinfachung ist nicht nur eine Entlastung für den Unter nehmer, sie beugt auch Betrug vor. Der sogenannte Karussellbetrug ist auf diese Weise leicht zu verhindern.
Der konkrete Vorteil für den leistungs empfangenden Unter nehmer ist, dass er nach dem Reverse-Charge-Verfahren zwar die Umsatz steuer für den jeweiligen Erwerb tragen muss, aber gleich zeitig selbige in gleicher Höhe über den Vorsteuer abzug geltend machen kann. Die dadurch entstehende Vereinfachung ist nicht nur eine Entlastung für den Unter nehmer, sie beugt auch Betrug vor. Der sogenannte Karussellbetrug ist auf diese Weise leicht zu verhindern.
Umsetzung des Reverse-Charge-Verfahrens
Für die einwandfreie Umsetzung des Reverse-Charge-Verfahrens ist eine Kaufmännische Software unablässig, da Rechnungen vorschrifts mäßig zu erstellen sind. Zudem lassen sich die relevanten Konten und Steuer schlüssel über zusätzliche Lieferanten- und Kunden- Konten gruppen bequem steuern.
Des Weiteren kann die Umsatzsteuer voranmeldung über die Software einfach elektronisch an das Finanz amt übermittelt werden.
Des Weiteren kann die Umsatzsteuer voranmeldung über die Software einfach elektronisch an das Finanz amt übermittelt werden.

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