Kurzerklärung
Das Reverse-Charge-Verfahren – auch Umkehrung der Steuerschuld nerschaft oder Abzugs verfahren – ist eine Sonder regelung bei der Umsatzsteuer. In diesem Spezialfall muss nicht der leistende Unter nehmer, sondern der Leistungs empfänger (Kunde) die Umsatz steuer entrichten.
Ausführliche Erklärung
Für die einwandfreie Umsetzung des Reverse-Charge-Verfahrens ist eine Kaufmännische Software unablässig, da Rechnungen vorschrifts mäßig zu erstellen sind. Zudem lassen sich die relevanten Konten und Steuer schlüssel über zusätzliche Lieferanten- und Kunden- Konten gruppen bequem steuern.
Des Weiteren kann die Umsatzsteuer voranmeldung über die Software einfach elektronisch an das Finanz amt übermittelt werden.
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