Reverse – Charge -Verfahren – alles was Sie dazu wissen müssen!

Januar 15, 2015

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Kurzerklärung

Das Reverse-Charge-Verfahren – auch Umkehrung der Steuerschuld­ nerschaft oder Abzugs­ verfahren – ist eine Sonder­ regelung bei der Umsatzsteuer. In diesem Spezialfall muss nicht der leistende Unter­ nehmer, sondern der Leistungs­ empfänger (Kunde) die Umsatz­ steuer entrichten.

Ausführliche Erklärung

Für die einwandfreie Umsetzung des Reverse-Charge-Verfahrens ist eine Kaufmännische Software unablässig, da Rechnungen vorschrifts­ mäßig zu erstellen sind. Zudem lassen sich die relevanten Konten und Steuer­ schlüssel über zusätzliche Lieferanten- und Kunden- Konten­ gruppen bequem steuern.
Des Weiteren kann die Umsatzsteuer­ voranmeldung über die Software einfach elektronisch an das Finanz­ amt übermittelt werden.
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Über den Autor:

Klara Ross

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