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Reverse – Charge -Verfahren – alles was Sie dazu wissen müssen!

Januar 15, 2015

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Kurzerklärung

Das Reverse-Charge-Verfahren – auch Umkehrung der Steuerschuld­ nerschaft oder Abzugs­ verfahren – ist eine Sonder­ regelung bei der Umsatzsteuer. In diesem Spezialfall muss nicht der leistende Unter­ nehmer, sondern der Leistungs­ empfänger (Kunde) die Umsatz­ steuer entrichten.

Ausführliche Erklärung

Der leistende Unter­ nehmer darf dem Kunden beim Reverse-Charge-Verfahren also das Netto­ entgelt in Rechnung stellen. Daraus entsteht für den Kunden in der Folge eine Umsatz­ steuerschuld gegenüber dem Finanz­ amt. Ist der Leistungs­ empfänger vorsteuerabzugs­ berechtigt, kann er den Betrag aber auch selbst wieder als Vorsteuer geltend machen.
Hinsichtlich der finanziellen Belastungs­ wirkungen bestehen also, sowohl für das Unternehmen als auch für den Leistungs­ empfänger, keine Unterschiede zwischen dem Reverse-Charge-Verfahren und der normalen Umsatz­ steuer.
Die Umkehrung der Steuerschuldner­ schaft ist in § 13b UStG geregelt.

Vorteile des Reverse-Charge-Verfahrens

Das Vereinfachungs­ potential des Verfahrens liegt darin, dass der leistende Unter­ nehmer den Vorgang nun nicht mehr gesondert beim Finanz­ amt angeben muss. Besonders bei grenzüber­ greifenden Trans­ aktionen findet das Verfahren Anwendung, da hier der Kontakt mit dem deutschen Finanzamt für den ausländischen leistenden Unter­ nehmer entfällt.

Der konkrete Vorteil für den leistungs­ empfangenden Unter­ nehmer ist, dass er nach dem Reverse-Charge-Verfahren zwar die Umsatz­ steuer für den jeweiligen Erwerb tragen muss, aber gleich­ zeitig selbige in gleicher Höhe über den Vorsteuer­ abzug geltend machen kann. Die dadurch entstehende Vereinfachung ist nicht nur eine Entlastung für den Unter­ nehmer, sie beugt auch Betrug vor. Der sogenannte Karussellbetrug ist auf diese Weise leicht zu verhindern.

Umsetzung des Reverse-Charge-Verfahrens

Für die einwandfreie Umsetzung des Reverse-Charge-Verfahrens ist eine Kaufmännische Software unablässig, da Rechnungen vorschrifts­ mäßig zu erstellen sind. Zudem lassen sich die relevanten Konten und Steuer­ schlüssel über zusätzliche Lieferanten- und Kunden- Konten­ gruppen bequem steuern.
Des Weiteren kann die Umsatzsteuer­ voranmeldung über die Software einfach elektronisch an das Finanz­ amt übermittelt werden.
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Über den Autor:

Klara Ross

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