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Elektronische Rechnung – wie auch Ihr Unternehmen profitiert

Januar 22, 2015

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Bis vor einigen Jahren galten für Unter­nehmen noch komplizierte Vorschriften zur Nutzung von elektro­nischen Rechnungen (E-Rechnung). Seit Juli 2011 wurden jedoch viele vorteilhafte Neurege­lungen eingeführt.

Trotzdem ist die Resonanz in Deutschland noch immer eher verhalten. Die Anwendung der E-Rechnung in Unter­nehmen liegt immer noch unter 30 % und das, obwohl laut EU-Kommission bis zu 80% der entstehenden Kosten durch diese Methode eingespart werden könnten.

In diesem Artikel möchten wir Sie mit der elektro­nischen Rechnung vertraut machen und Hilfe­stellungen geben, was bei der Einführung in Ihrem Unter­nehmen zu beachten ist.

Vorteile der elektronischen Rechnung

Vielfältigkeit der Versand­methoden: Die E-Rechnung kann sowohl direkt in eine E-Mail eingefügt, als Anhang angefügt, oder als E-Post oder Web-Download verwendet werden.
Kosten­senkung: Für die elektronische Rechnung entstehen keine Papier-, Druck-, oder Versand­kosten.
Zeitersparnis: Diese erfolgt in zweierlei Hinsicht: Keine Vor-/ Nach­bereitung von Post nötig, z. B. Briefe frankieren, zur Post bringen, etc. Außerdem schnellere Zustellung der Rechnung an Empfänger. Dadurch geht für gewöhnlich das Geld schneller ein, was zu einer höheren Liquidität im Unter­nehmen führt.
Verbuchung: Es besteht kein Unterschied in der Verbuchung von E-Rechnungen und Papier­rechnungen.
Vereinfachung von firmeninternen Abläufen: Da die elektronische Rechnung zentral auf dem Server abgelegt ist, kann jeder Mitarbeiter, zu jedem Zeit­punkt darauf zugreifen.
Platzer­sparnis: Die E-Rechnung benötigt keinen Lager­platz für die Archivierung im Firmen­gebäude.
Umwandlung: Alte Papier­rechnungen dürfen eingescannt und elektronisch archiviert werden. Diese ersetzen dann die Papier­rechnungen.
Anbindung: Wer vorher schon die E-Rechnung verwendet hat, darf weiterhin das EDI-Verfahren nutzen oder eine elektro­nische Signatur anfügen. Beide Möglichkeiten können in der Kaufmännischen Software von SelectLine verwendet werden und machen die Zahlung per E-Rechnung für Ihr Unter­nehmen somit noch sicherer.

Rechtliche Hinweise zur Verwendung der E-Rechnung

Grundsätzlich müssen bei der Erstellung von elektro­nischen Rechnungen die Vorgaben des Umsatzsteuergesetzes § 14 (4) beachtet werden. Dabei gibt es drei Grund­sätze zu beachten:
Authentizität: Es muss überprüft werden, ob die Identität des Rechnungs­ausstellers korrekt ist.
Integrität: Der Inhalt der elektronischen Rechnung muss korrekt und unverändert sein.
Lesbarkeit: Die E-Rechnung muss mit gängigen elektronischen Mitteln lesbar sein (empfohlenes Format: PDF).
Wenn die E-Rechnung in einem Betrieb einge­führt wird, muss die Zustimmung der Empfänger eingeholt werden. Dies kann über direktem Weg, also per Nachfrage, oder still­schweigend, durch Billigen der Rechnung, geschehen.

Wie auch bei der Papier­rechnung müssen die Daten der E-Rechnung archiviert werden. Es wird empfohlen die einge­gangenen E-Mails als Beleg abzuspeichern. Dazu ist es hilfreich separate Verzeich­nisse mit dem Bearbeitungs­status innerhalb des E-Mail-Postfachs anzu­legen. Es gilt ebenfalls die Aufbewahrungs­pflicht von mindestens 10 Jahren.

Achtung: Es ist besonders wichtig darauf zu achten, dass die Rechnungen in dem Format abge­speichert werden, in dem sie versandt wurden. Elektronisch versandte E-Mails in Papier­form zu archivieren ist nicht zulässig.

Tipps zur Bearbeitung der elektronischen Rechnung

Die Bearbeitung der Rechnung sollte zeitnah erfolgen. Das gelingt am besten, wenn ein E-Mail-Postfach speziell für Rechnungen angelegt wird. Dort können Ordner mit dem jeweiligen Bearbeitungs­stand
Rechnungs­eingang,
geprüfte Rechnungen,
gezahlte Rechnungen.
angelegt werden.

Nach dem Rechnungs­eingang erfolgt die Prüfung der Eingangs­rechnung. Einerseits muss inhaltlich darauf geachtet werden, ob überhaupt eine Zahlungs­pflicht besteht und ob der Absender und die berechneten Leistungen korrekt sind.

Andererseits muss die Rechnung den obig beschriebenen formellen Anforderungen entsprechen. Es ist empfehlens­wert fehlerhafte Rechnungen mit dem entsprechenden Einwand sofort an den Absender zurückzu­schicken.

Alle geprüften Rechnungen werden ebenfalls möglichst zeitnah an die Buch­haltung oder ggf. an den Steuer­berater weitergeleitet. Wenn die Überweisung getätigt wird, muss unbedingt das Datum und die Rechnungs­nummer mit angegeben werden, damit später immer ein Bezug zwischen Rechnung und Über­weisung hergestellt werden kann.

Für Ausgangs­rechnungen wird nach dem gleichen Prinzip verfahren.

Das Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) hat unter dem Namen ZUGFeRD ein einheitliches Rechnungsdatenformat für den elektronischen Rechnungsaustausch entwickelt, welches die E-Rechnung in Deutschland vereinheitlichen und noch stärker vereinfachen soll.

Auch wenn sich die E-Rechnung bis jetzt noch nicht 100%ig durchge­setzt hat, ist zu erwarten, dass die Nutzung in den kommenden Jahren steigen wird. Die vielen Vorteile und das unkomplizierte Handling macht diese Art der Rechnung für nahezu jede Art von Betrieb attraktiv.
Mit dem Warenwirtschaftssystem von SelectLine erstellen, bearbeiten und verwalten Sie Ihre Rechnungen einfach und übersichtlich.
 
Was generell in eine Rechnung gehört und welche einzelnen Bestand­teile unbedingt enthalten sein müssen, erfahren Sie im Artikel Rechnung schreiben – was dabei zu beachten ist.

Über den Autor:

Klara Ross

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