Zahlungsverzug verhindern: So steigern Sie Ihre Liquidität

Juli 23, 2020

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Vor allem kleine und mittlere Unter­nehmen kennen das Problem, dass der Zahlungs­verzug von Kunden große Schwierig­keiten mit sich bringen kann. Er belastet die Liquidität des Unter­nehmens und verursacht zusätzlich Ärgernis und Aufwand. Nicht selten sind es Groß­kunden, die ihre Stellung am Markt aus­nutzen um längere Zahlungs­fristen zu erzielen.
Wie Sie den Zahlungs­eingang in Ihrem Unter­nehmen beschleunigen und dem Zahlungs­verzug vorbeugen können, zeigen wir in diesem Artikel.

Gesetz zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs

Seit Juli 2014 ist im Bundesgesetz ein Gesetz zur Bekämpfung des Zahlungs­verzugs im Geschäfts­verkehr mit strengeren und eindeutigen Zahlungs­fristen verankert. Bei öffentlichen Auftrag­gebern und in den allgemeinen Geschäfts­bedingungen sind höchstens 30 Tage Zahlungs­ziel zulässig.

Bei individuellen Vereinbarungen sind maximal 60 Tage zulässig. Längere Zahlungs­ziele bei individuellen Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn man sie ausdrücklich vereinbart hat und sie nicht grob unbillig sind. Mit dem Hinweis auf diese gesetzliche Grundlage ist es für kleinere Unter­nehmen zumindest etwas leichter in Verhandlungen Verkürzungen von Zahlungs­fristen zu erreichen.

Ebenfalls neu: An Verzugszinsen dürfen Privat­kunden 5 Prozentpunkte und gewerblichen Kunden 9 Prozentpunkte über dem Basiszins in Rechnung gestellt werden. Gewerblichen Kunden kann zudem eine Pauschale von 40,00 € bei Zahlungs­verzug in Rechnung gestellt werden. Dies gilt auch, wenn es sich bei der Entgelt­forderung um eine Abschlags­zahlung oder sonstige Raten­zahlung handelt.

Hinweis: Bei bestehenden Dauerschuld­verhältnissen, z. B. bei Wartungs­verträgen, findet das neue Gesetz erst ab Juli 2016 Anwendung. Gewerbliche Kunden müssen über diese Regelungen nicht informiert werden, da davon auszu­gehen ist, dass sie die Rechtslage im Zahlungs­verkehr kennen. Privat­kunden hingegen müssen ausdrücklich informiert werden, etwa mit dem Passus: „Bei Nichtzahlung der Rechnung geraten Sie ohne Mahnung 30 Tage nach Fälligkeit und Zustellung der Rechnung in Verzug.“

Zahlungsverzug vorbeugen

Um den Zahlungs­verzug im Unter­nehmen vorzubeugen, sollten einige Punkte beachtet werden:
Richtiges Erstellen der Rechnung: Es muss im Vorn­herein auf ein sorgfältiges und übersichtliches Erstellen der Rechnung geachtet werden. So vermeidet man Rück­fragen des Kunden und spart Zeit für die Korrektur der Kalkulation.
Zahlungsfähigkeit überprüfen: Fragen Sie den Kunden bei größeren Projekten und Rechnungs­beträgen nach einer Eigen­auskunft oder Referenzen, denn auch über dritte Geschäfts­partner können Meinungen eingeholt werden. Zudem können Sie sog. Wirtschafts­auskunfteien (Schufa, Creditreform & Co.) nutzen, um mehr über die Bonität zu erfahren.
Prüfen Sie unter www.insolvenzbekanntmachungen.de, ob ein Insolvenz­verfahren gegen einen Kunden beantragt worden ist.
Seriosität: Überprüfen Sie auch das Impressum auf der Internetseite Ihres Geschäfts­partners. Seriöse Unter­nehmen achten i. d. R. auf Aktualität und Vollständigkeit.
Aufsetzen des Vertrags: Es sollte darauf geachtet werden, ein konkretes, kurz­fristiges Zahlungs­ziel zu vereinbaren. Um den Kunden zur vorfristigen Zahlung zu animieren, kann z. B. ein Skonto-Rabatt gewährt werden, der jedoch ausdrücklich auf der Rechnung vermerkt sein muss.
Bei hohen Rechnungen sollten auch  höhere Anzahlungen verlangt werden.
Alternativ kann eine schriftliche Genehmigung bzw. das Mandat zur SEPA-Lastschrift (und somit eine Gläubiger-ID und Inkasso­vereinbarung) eingeholt werden. Falls möglich, sollten Sie mit gewerblichen Kunden ein Firmen-Mandat verein­baren.
Speziell für Privatkunden gilt:
Prüfen Sie, ob eine bargeld­lose Zahlung vor Ort möglich ist, z. B. durch ein Karten­lesegerät oder eine entsprechende Applikation auf dem Smart­phone oder Tablet. Dadurch wird der Zahlungs­zeitraum erheblich verkürzt.
Bei vergleichs­weise hohen Rechnungen sollte auf eine Anzahlung von mindestens 50% bestanden werden. Gleich­zeitig kann dem Kunden ein Bonus oder eine Zusatz­leistung angeboten werden.
Grund­sätzlich gilt: Je attraktiver das vereinbarte Geschäft und je einfacher der Rechnungs­vorgang dem Kunden erscheint, desto schneller geht in aller Regel auch der Zahlungs­eingang von statten.

Dokumentation und professionelles Mahnwesen

Achten Sie auf korrekte Formulierungen in den Verträgen und das Dokumentieren aller geschäftlichen Vorgänge in Ihrem Warenwirtschaftssystem. Zudem sollte Ihre kaufmännische Software ein professionelles Mahn­wesen ermöglichen.

Mindestens genauso wichtig wie der Vertrag selbst sind die Nach­weise über seine Erfüllung. Deshalb sollten Sie alle abge­schlossenen Lieferungen, zusätzliche bzw. später getroffene mündliche Absprachen, Nach­weise ausliefernder Mitarbeiter oder erbrachte Dienst­leistungen, Service- und Garantie­fälle dokumentieren. Sollten Zweifel entstehen, können Sie somit Ihre erbrachten Leistungen bis ins kleinste Detail belegen – notfalls eben auch vor Gericht.

In eigener Sache: Beachten Sie bitte, dass der Artikel als Empfehlung zu verstehen ist und keine Rechts­belehrung darstellt.

Über den Autor:

Klara Ross

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