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Minijobgrenze 2025 steigt auf 556 Euro

Januar 31, 2025
Würfel mit Symbol für die Anhebung der Einkommensgrenze für steuerfreie Minijobs in Deutschland von 538 Euro auf 556 Euro im Jahr 2025. Schöner roter Hintergrund. Geschäftskonzept.
Ab 01.01.2025 gilt ein neuer Mindestlohn von 12,82 Euro je Stunde. Damit erhöht sich auch die Geringfügigkeitsgrenze (Minijobgrenze) ab 01.01.2025. Die Minijobgrenze beträgt nunmehr 556 Euro. Damit liegt für das Kalenderjahr 2025 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) vor, wenn das regelmäßige monatliche Entgelt nicht mehr als 556 Euro im Monat bzw.6.672 Euro im Jahr beträgt. […]

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Ab 01.01.2025 gilt ein neuer Mindestlohn von 12,82 Euro je Stunde. Damit erhöht sich auch die Geringfügigkeitsgrenze (Minijobgrenze) ab 01.01.2025. Die Minijobgrenze beträgt nunmehr 556 Euro.

Damit liegt für das Kalenderjahr 2025 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) vor, wenn das regelmäßige monatliche Entgelt nicht mehr als 556 Euro im Monat bzw.6.672 Euro im Jahr beträgt.

Bitte überprüfen Sie zum Jahresbeginn die Beurteilung Ihrer Minijobber hinsichtlich der Einhaltung der neuen Minijobgrenze 2025.

Über den Autor:

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