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Einnahmeüberschussrechnung – EÜR, de vereinfachte Buchführung für Kleinunternehmer

Mai 28, 2015

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Die Buch­haltung bringt viele gesetzliche Vorschriften und Regeln mit sich. Da ist es nicht einfach als Unter­nehmer den Überblick zu bewahren. Seit 2010 profitieren jedoch gerade kleine gewerbliche Unter­nehmen von einer „vereinfachten Buch­führung“, der sog. Einnahmen­überschussrechnung (EÜR) bzw. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A-Rechnung, Österreich).

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, was bei einer EÜR zu beachten ist und für wen sie anwendbar ist.

Für wen ist die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) geeignet?

Häufig wird die EÜR der Bilan­zierung vorgezogen, da sie nicht so komplex ist und weniger Vorschrif­ten aufweist. Auf Bilanz und Inventur kann in der EÜR verzichtet werden (nachzulesen in §4 Abs.3 des Einkommenssteuergesetzes).

Folgende Voraus­setzungen müssen für gewerbliche Unter­nehmen vollständig erfüllt sein, um eine EÜR anfertigen zu dürfen:
Nicht im Handels­register eingetragen,
Gewinn unter 50.000,-€ pro Jahr,
Umsatz unter 500.000,-€ pro Jahr
Das Überschreiten der Grenzen führt nicht sofort dazu, dass Sie keine EÜR mehr anfertigen dürfen. Der Umstieg zur Bilan­zierung erfolgt frühstens im übernächsten Geschäfts­jahr, nach expliziter Aufforderung des Finanz­amtes.

Freiberufler dürfen ihren Gewinn immer nach den Regeln der Einnahmen­­überschuss­rechnung ermitteln, unabhängig von Umsatz und Gewinn. Kapitalgesell­schaften, wie z. B. GmbH und UG, oder Personengesell­schaften, wie OHG und KG, sind immer im Handels­register eingetragen und müssen immer eine Bilanz erstellen.

Eigenschaften der EÜR im Überblick

Dos – was Sie machen müssen
Der Aufbau der EÜR wird anhand eines vom Bundes­finanz­­ministerium seit 2005 eingeführten Formulars (PDF) bestimmt, das von den Unter­nehmern verpflichtend für die Auflistung der Einnahmen und Ausgaben zu verwenden ist. Lediglich kleine Betriebe mit Einnahmen unter 17.500 € dürfen eine formlose Gewinn­rechnung aufstellen.
Am Jahresende ziehen Sie Ihre Ausgaben von Ihren Einnahmen ab. Bei positiven Ergebnis haben Sie einen Gewinn, bei einem negativen Ergebnis einen Verlust erwirt­schaftet. Das Resultat muss in der EÜR vermerkt werden.
Die EÜR muss in Anlage G für Gewerbe­treibende, bzw. Anlage S für Selbstständige in die Steuer­erklärung eingefügt werden. Das Gesamt­ergebnis muss beim Finanzamt bis zum 31. Mai des Folge­jahres eingereicht werden.
Don’ts – was Sie nicht machen müssen
Die Bestände müssen nicht mit den Belegen abgeglichen sein.
Die Führung von Kassen­büchern ist keine Pflicht, wird jedoch empfohlen.
Die aufwendige Inventur am Jahres­ende entfällt.

Inhalte der EÜR

Im sog. Journal der EÜR werden Ihre Ein- und Ausgaben in verschiedene Gruppen gegliedert. Alle Kategorien sind explizit auf dem EÜR-Formular vermerkt und müssen nur noch mit den zuge­hörigen Summen versehen werden. Das aus­gefüllte Form­blatt ist entsprechend an die Steuer­erklärung anzufügen.

Außerdem muss ein Verzeichnis für abnutz­bare und nicht abnutzbare Anlage­güter erstellt werden. Darin sind alle Wertge­genstände mit Anlage­vermögen aufzuzeigen, die einen nicht abnutz­baren Wert (z. B. Grundstücke) bzw. einen abnutzbaren Wert (z. B. Maschine) haben. Für jeden Gegen­stand muss die Bezeichnung, das Datum der Anschaffung, die Kosten, die Nutzungs­dauer sowie die jährliche Abschreibung vermerkt sein.

Die Abschreibung von abnutzbaren Anlage­güter muss jährlich als Betriebs­ausgabe nach folgendem Prinzip ermittelt werden:

Gegenstände mit…
mehr als 1000 € Wert müssen einzeln aufgelistet und mit der gesetzlichen Nutzungs­dauer abgeschrieben werden;
mehr als 410 € Anlagewert können komplett abge­schrieben werden;
einem Anlagewert zwischen 150 € und 1000 € können als Sammel­posten aufgeführt und über einen Zeitraum von 5 Jahren abgeschrieben werden;
weniger als 150 € Wert müssen nicht aufge­zeichnet werden.
Beachten Sie bitte, dass der Artikel keine Rechts­belehrung darstellt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihre zuständige Kammer oder einen Steuer­berater.

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Infografik zur Einnahmenüberschussrechnung

Über den Autor:

Klara Ross

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