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Der Leitfaden für eine effektive Rechnungs­eingangs­prüfung – darauf sollten Sie achten

April 24, 2024

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Das Schreiben und Begleichen von Rechnungen gehört zum täglich Brot eines jeden Unter­nehmens und ist wesentlicher Bestandteil der Buch­haltung. Bevor eine Rechnung zur Zahlung freige­geben wird, ist eine gründliche Prüfung unerlässlich. In diesem Blogbeitrag widmen wir uns der Kunst der Rechnungs­prüfung und gehen genauer auf die sachliche sowie formelle Prüfung ein. Außerdem geben wir wertvolle Tipps, wie Sie die Prozesse in Ihrem Unter­nehmen optimieren können. Denn eine sorg­fältige Prüfung der Rechnung ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung der Wirtschaft­lichkeit Ihres Unter­nehmens.

Vor der Freigabe einer Rechnung ist es eine wichtige Aufgabe der Buch­haltung, diese zu überprüfen. Dabei müssen verschiedene Kriterien beachtet werden, um sicher­zustellen, dass das Unter­nehmen nicht mehr für Leistungen oder Waren bezahlt als notwendig. Diese Prozesse werden als formelle und sachliche Rechnungs­prüfung bezeichnet. Nach­folgend haben wir die wichtigsten Faktoren der beiden Prüfungs­arten für Sie zusammen­gefasst.

Formelle Rechnungsprüfung

Die formelle Rechnungs­prüfung umfasst die Überprüfung der Pflichtan­gaben gemäß dem Umsatz­steuergesetz. Damit ein Unternehmen aus den Eingangs­rechnungen die Vorsteuer ziehen kann, muss eine Rechnung alle erforderlichen Pflichtangaben enthalten. Nach § 14 Abs. 4 UstG sind die folgenden Angaben verpflichtend:
vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unter­nehmens und des Leistungs­empfängers
Steuernummer oder die USt-Identifikations­nummer
Ausstellungs­datum
einmalige, fortlaufende Rechnungs­nummer
Menge und die Art der gelieferten Gegen­stände oder der Umfang und die Art der sonstigen Leistungen
Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung bzw. der Zeit­punkt der Verein­nahmung der Vorauszahlung, sofern dieser Zeitpunkt feststeht und nicht mit dem Ausstellungs­datum der Rechnung identisch ist
Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung, nach Steuersätzen und -befreiungen aufge­schlüsselt
Preis­minderungen, die bereits im Vorfeld vereinbart wurden (z. B. Rabatte)
anzuwendende Steuer­sätze sowie auf das Entgelt entfallende Steuer­beträge
ggf. Hinweise auf Kleinunter­nehmerregelung
Für Rechnungen über Klein­beträge enthält § 33 UStDV (Umsatzsteuer-Durchführungs­verordnung) eine Vereinfachung. Eine Rechnung, deren Gesamt­betrag 250 Euro nicht übersteigt, muss mindestens folgende Angaben enthalten:
den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des Leistungs­bringers
das Ausstellungs­datum
die Menge und die Art der gelieferten Gegen­stände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistungen
das Entgelt und den darauf entfallenden Steuer­betrag für die Lieferung oder sonstige Leistungen in einer Summe
den anzuwen­denden Steuer­satz oder ein Hinweis auf eine Steuer­befreiung

Was passiert bei fehlenden Pflichtangaben?

Sofern eine Rechnung nicht alle erforderlichen Angaben enthält, sind die Voraus­setzungen für den Vorsteuer­abzug nicht erfüllt. Wird die Rechnung dennoch zum Vorsteuer­abzug zugelassen, kommt es im Falle einer Betriebs­prüfung zu entsprechenden Nach­zahlungen. Eine unzureichende sachliche Prüfung von Rechnungen birgt somit erhebliche finanzielle Risiken.

Sachliche Rechnungsprüfung

Bei der sachlichen Rechnungs­prüfung wird kontrolliert, ob die gelieferte Ware oder die erbrachte Leistung korrekt abgerechnet wurde. Hierbei wird jede Rechnung mit dem dazu­gehörigen Liefer­schein abgeglichen. So kann sicher­gestellt werden, dass keine Position doppelt berechnet wurde oder fehlt. Es empfiehlt sich daher, dass die sachliche Rechnungs­prüfung von der Person durch­geführt wird, die die Ware bestellt oder die Leistung entgegen­genommen hat.

Hier einige Tipps für die Prüfung:

Vollständiger Abgleich mit dem Lieferschein:
Alle auf der Rechnung ange­führten Positionen müssen mit den Einträgen auf dem Lieferschein überein­stimmen. Überprüfen Sie daher die Mengen und angegebene Artikel­beschreibungen.
Preiskontrolle:
Stellen Sie sicher, dass die auf der Rechnung angegebenen Preise mit den verein­barten Konditionen übereinstimmen. Achten Sie dabei besonders auf Rabatte, Sonder­konditionen und Nachlässe.
Kommunikation mit den Lieferanten:
Es sind Unstimmig­keiten aufgetreten oder Fehler festgestellt worden? Klären Sie Probleme oder Fragen schnellst­möglich, um Verzögerungen in der Zahlungs­abwicklung zu vermeiden.

Unser Tipp:

Mit der SelectLine Software können Rechnungen schnell und einfach erstellt, bearbeitet und versendet werden. Die Soft­ware bietet zahlreiche Funktionen, die den Prozess der Rechnungs­erstellung optimieren. Dazu gehören die Möglichkeiten der Erstellung individueller Rechnungs­vorlagen, die automatische Erstellung von Rechnungen bei wieder­kehrenden Aufträgen sowie die Integration von Daten aus anderen Systemen. So haben Sie die Gewissheit, dass Ihre Rechnungen immer den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Durch die Automatisierung von wieder­kehrenden Aufgaben spart das Unter­nehmen nicht nur Zeit, sondern auch Ressourcen, die nun für andere wichtige Aufgaben genutzt werden können. Zudem wird durch automatisierte Berechnungen und Daten­eingaben das Risiko von Fehlern und Unstimmig­keiten in den Rechnungen minimiert.

Insgesamt bietet SelectLine Software Unter­nehmen eine effiziente und zuver­lässige Lösung, um den Prozess der Rechnungs­stellung zu optimieren und die Buch­haltung auf ein neues Level zu heben. Mit der SelectLine können Unter­nehmen Zeit und Kosten sparen und sich auf ihr Kern­geschäft konzentrieren.

Über den Autor:

Klara Ross

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