Bereit für die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV)? Unsere Checklist hilft weiter

Januar 21, 2020

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Erfüllen Sie die Auflagen der Kassensicherungsverodnung?

Am 01.01.2020 trat die Kassensicherungs­verordnung in Kraft. Ein Nichtanwendungs­erlass räumte für das Nachrüsten der TSE (Technischen Sicherheitseinrichtung) eine Frist­verlängerung bis zum 30. September 2020 ein. Viele Besitzer von digitalen Registrier­kassen erfüllen die komplexen Anforderungen, die diese Verordnung mit sich bringt, allerdings noch nicht. Warten Sie jedoch nicht zu lange mit der Um- bzw. Aufrüstung Ihrer Kasse, denn es ist einiges an Vorarbeit nötig, für die ausreichend Zeit eingeplant werden sollte. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, welche Schritte notwendig sind, um Ihre SelectLine Installation mit einer oder mehreren TSE auszustatten, um weiterhin gesetzes­konform arbeiten zu können.

Die Checkliste zur KassenSichV

Elektronische Aufzeichnungssysteme (Kassen) dentifizieren

Wird Ihr Verkauf von Waren und Dienst­leistungen gegen Bargeld über ein computer­gestütztes/elektronisches Aufzeichnungs­system abgewickelt?

Dann muss dieses über den Einsatz einer oder mehrerer technischer Sicherheits­einrichtungen (TSE) abgesichert werden.

Anzahl der benötigten TSE´s ermitteln

Haben Sie die elektronischen Aufzeichnungs­systeme identifiziert, muss geprüft werden, ob diese über ein Netzwerk verbunden sind. Für SelectLine sind folgende Szenarien möglich:
Beispiel 1: Es werden 2 Aufzeichnungs­systeme verwendet, die nicht miteinander verbunden sind (2 Einzelplatz­installationen). Es werden hier 2 TSE Geräte benötigt.
Beispiel 2: Es werden 2 Aufzeichnungs­systeme verwendet, die miteinander verbunden sind (2 Arbeitsplatzinstallationen, die auf eine Server­installation zurückgreifen) und auf denselben Mandanten zugreifen. Es wird demzufolge 1 TSE Gerät benötigt.
Beispiel 3:  Es werden 2 Aufzeichnungs­systeme verwendet, die miteinander verbunden sind (2 Arbeitsplatz­installationen, die auf eine Server­installation zugreifen) und unterschiedliche Mandanten nutzen. Es werden also 2 TSE Geräte benötigt.

Welche TSE kann ich für SelectLine nutzen?

Die SelectLine kann mit den technischen Sicherheits­einrichtungen der Marken Swissbit und Epson genutzt werden. Mehr Informationen rund um die TSE und Kassensicherungs­verordnung erhalten Sie in unserem ausführlichen Interview hier auf dem Blog. Natürlich kann die TSE auch direkt über SelectLine bestellt werden. Die TSE und das elektronische Aufzeichnungs­system müssen vom Steuer­pflichtigen digital an das Finanzamt gemeldet werden. Aktuell ist dies aber noch nicht möglich.

SelectLine Update planen

Für den Einsatz einer TSE ist zwingend ein SelectLine Versions­update auf die Version 20.1 notwendig. Wenden Sie sich bei Fragen dies­bezüglich bitte an Ihren SelectLine Partner.

Dokumentationen ergänzen

Der Einsatz­zeitpunkt der TSE sollte unbedingt in der Dokumentation zu Ihrer eingesetzten Hardware ergänzt werden. Zusätzlich müssen die Verfahrens­dokumentation und das Programmier­protokoll auf Vollständigkeit geprüft werden.

Mitarbeiterschulungen

Mitarbeiter, welche die Kasse bedienen, müssen in der Lage sein, einem Steuer­prüfer die vorgeschriebenen Daten über die einheitliche digitale Schnitt­stelle zur Verfügung zu stellen. Achten Sie daher darauf, alle Mitarbeiter zu informieren und ausreichend zur KassenSichV zu schulen.

Die SelectLine Schulung zur KassenSichV

Sie möchten mehr Informationen zur Kassensicherungs­verordnung und dem gesetzes­konformen Einsatz mit der SelectLine?

Dann melden Sie sich jetzt zu unserer großen Schulungsreihe an. Egal ob SelectLine Anwender oder Partner, hier erfahren Sie alles, was Sie rund um die KassenSichV in Verbindung mit der SelectLine wissen müssen! Profitieren Sie von den Erfahrungen unserer Produkt­manager und melden Sie sich gleich an.


Beitragsbild:  Denny Müller via Unsplash

Über den Autor:

Klara Ross

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