Erfüllen Sie die Auflagen der Kassensicherungsverodnung?
Am 01.01.2020 trat die Kassensicherungsverordnung in Kraft. Ein Nichtanwendungserlass räumte für das Nachrüsten der TSE (Technischen Sicherheitseinrichtung) eine Fristverlängerung bis zum 30. September 2020 ein. Viele Besitzer von digitalen Registrierkassen erfüllen die komplexen Anforderungen, die diese Verordnung mit sich bringt, allerdings noch nicht. Warten Sie jedoch nicht zu lange mit der Um- bzw. Aufrüstung Ihrer Kasse, denn es ist einiges an Vorarbeit nötig, für die ausreichend Zeit eingeplant werden sollte. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, welche Schritte notwendig sind, um Ihre SelectLine Installation mit einer oder mehreren TSE auszustatten, um weiterhin gesetzeskonform arbeiten zu können.
Die Checkliste zur KassenSichV
Elektronische Aufzeichnungssysteme (Kassen) dentifizieren
Wird Ihr Verkauf von Waren und Dienstleistungen gegen Bargeld über ein computergestütztes/elektronisches Aufzeichnungssystem abgewickelt?
Dann muss dieses über den Einsatz einer oder mehrerer technischer Sicherheitseinrichtungen (TSE) abgesichert werden.
Dann muss dieses über den Einsatz einer oder mehrerer technischer Sicherheitseinrichtungen (TSE) abgesichert werden.
Anzahl der benötigten TSE´s ermitteln
Haben Sie die elektronischen Aufzeichnungssysteme identifiziert, muss geprüft werden, ob diese über ein Netzwerk verbunden sind. Für SelectLine sind folgende Szenarien möglich:
Welche TSE kann ich für SelectLine nutzen?
Die SelectLine kann mit den technischen Sicherheitseinrichtungen der Marken Swissbit und Epson genutzt werden. Mehr Informationen rund um die TSE und Kassensicherungsverordnung erhalten Sie in unserem ausführlichen Interview hier auf dem Blog. Natürlich kann die TSE auch direkt über SelectLine bestellt werden. Die TSE und das elektronische Aufzeichnungssystem müssen vom Steuerpflichtigen digital an das Finanzamt gemeldet werden. Aktuell ist dies aber noch nicht möglich.



SelectLine Update planen
Für den Einsatz einer TSE ist zwingend ein SelectLine Versionsupdate auf die Version 20.1 notwendig. Wenden Sie sich bei Fragen diesbezüglich bitte an Ihren SelectLine Partner.
Dokumentationen ergänzen
Der Einsatzzeitpunkt der TSE sollte unbedingt in der Dokumentation zu Ihrer eingesetzten Hardware ergänzt werden. Zusätzlich müssen die Verfahrensdokumentation und das Programmierprotokoll auf Vollständigkeit geprüft werden.
Mitarbeiterschulungen
Mitarbeiter, welche die Kasse bedienen, müssen in der Lage sein, einem Steuerprüfer die vorgeschriebenen Daten über die einheitliche digitale Schnittstelle zur Verfügung zu stellen. Achten Sie daher darauf, alle Mitarbeiter zu informieren und ausreichend zur KassenSichV zu schulen.
Die SelectLine Schulung zur KassenSichV
Sie möchten mehr Informationen zur Kassensicherungsverordnung und dem gesetzeskonformen Einsatz mit der SelectLine?
Dann melden Sie sich jetzt zuunserer großen Schulungsreihe an. Egal ob SelectLine Anwender oder Partner, hier erfahren Sie alles, was Sie rund um die KassenSichV in Verbindung mit der SelectLine wissen müssen! Profitieren Sie von den Erfahrungen unserer Produktmanager und melden Sie sich gleich an.
Beitragsbild: Denny Müller via Unsplash
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Beitragsbild: Denny Müller via Unsplash



