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Angebotsschreiben – Was sind die wichtigsten Bestandteile? > Inklusive Musterbeispiel und Video

November 28, 2013

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Was ist ein Angebotsschreiben und wozu dient es?

Das Angebot oder Kauf­angebot (österreichisch) bzw. die Offerte ist im kaufmännischen Bereich ein Teil des Beschaffungs­vorgangs. Üblicherweise reagiert ein Anbieter auf eine Anfrage eines potenziellen Kunden (Interessent) und legt im Angebots­schreiben die Bedingungen fest, unter denen er bereit ist, Waren zu liefern oder Dienst­leistungen zu erbringen.

Selbstver­ständlich kann die Abgabe eines Angebotes auch formlos (mündlich, telefonisch) erfolgen, verbreitet ist allerdings die Schriftform. Entscheidet sich der Interessent für das Angebot gibt er eine Bestellung ab.  Wenn diese mit dem Angebot übereinstimmt, sind zwei gleichlautende Willens­erklärungen abgegeben und demnach ein Kauf­vertrag geschlossen.

Weicht die Bestellung vom Angebot ab, kann der Anbieter (auch Lieferant) die anderslautende Bestellung mit einer Auftrags­bestätigung dem Interessenten bestätigen. Auch hierdurch kommt ein Kauf­vertrag zustande, an den sich die Lieferung oder Leistung der bezogenen Güter bzw. Dienst­leitung anschließt.

Was ist beim Schreiben eines Angebots zu beachten?

Angebotsschreiben sind rechtlich bindend!

Wichtig zu beachten ist, dass ein Angebots­schreiben aus rechtlicher Sicht verbindlich ist. Akzeptiert der Interessent das vorgelegte Angebot und beauftragt Sie mit der Umsetzung der genannten Punkte, so sind Sie an die angebotenen Preise, Leistungen und Materialien gebunden. Die rechtliche Bindung erlischt jedoch bei einer vom Angebot abweichenden Bestellung, bei einer  Bestellung nach der Anagebots­bindefrist oder bei rechtzeitigem Widerruf.

Es gibt Ausnahmen!

Die rechtliche Bindung kann mit einer sog. Freizeichnungs­klausel aufgehoben werden, wie beispielsweise:
Unverbindlich, ohne Gewähr, ohne Obligo, freibleibend
Lieferung vorbehalten
Preis vorbehalten, Preis freibleibend
solange der Vorrat reicht
Hier ist allerdings Vorsicht geboten, denn nach Urteilen verschiedener Landgerichte können solche Freizeichnungs­klauseln einen Wettbewerbs­verstoß darstellen.

Sind Sie sich hinsichtlich der zu nennenden Preise unsicher machen Sie Ihrem Interessenten einen Kosten­voranschlag. Die in einem Kosten­voranschlag getroffenen Aussagen über den Gesamt­preis dürfen um max. 15 bis 20 Prozent überschritten werden. Im Falle einer Überschreitung hat der Unternehmer dem Besteller bzw. Kunden unverzüglich die Über­schreitung anzuzeigen.

Wichtige Bestandteile eines Angebots

Sofern nicht in den AGB´s beschrieben, sollte das Angebots­schreiben folgende Angaben enthalten:
Angebots­gegenstand (mit Beschreibung des Artikels)
Möglichkeiten in der Ausführung (Farbe, Design)
Verbindliche Preise in der entsprechenden Währung
Eventuelle Nachlässe (Rabatte, Skonti usw.)
Liefer­bedingungen (Lieferzeit)
Zahlungs­bedingungen
Art der Verpackung
Verbindlicher Zeitraum für die Gültigkeit des Angebots
Hinweis auf den Gerichts­stand bei Streitigkeiten
Gestalten Sie Ihr Angebot optisch ansprechend – oftmals ist das Ihr erster (schriftlicher) Kontakt mit dem Interessenten!
Das Angebot sollte mit einem entsprechend freundlich formulierten Satz abgeschlossen werden, z. B.: „Wir hoffen, dieses Angebot ist für Sie von Interesse und würden uns freuen, wenn Sie uns den Auftrag erteilen. Arbeits­proben/Referenzen von uns finden Sie hier….“

Musterbeispiel Angebotsschreiben

Um Angebote professionell, einfach und schnell erstellen zu können, empfiehlt sich der Einsatz einer kaufmännischen Software. Nachfolgend finden Sie ein Muster­beispiel eines Angebots­schreibens, erstellt mit dem Warenwirtschaftsprogramm der SelectLine:
In diesem Tutorial zeigen wir Ihnen wie Sie mit der SelectLine schnell und einfach Angebote erstellen.
Nach dem Angebot und dem Auftrag möchten Sie in aller Regel eine Rechnung schreiben.

Hinweis: Beachten Sie bitte, dass dieser Artikel keine Rechts- und Steuer­beratung darstellt und aufgrund möglicher Sonder­regelungen oder Versäum­nisse unsererseits kein Ersatz für eine fachkundige Beratung ist.

Bildquelle:

© fotomek / Fotolia.com

Über den Autor:

Klara Ross

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