Was ist ein Angebotsschreiben und wozu dient es?
Das Angebot oder Kaufangebot (österreichisch) bzw. die Offerte ist im kaufmännischen Bereich ein Teil des Beschaffungsvorgangs. Üblicherweise reagiert ein Anbieter auf eine Anfrage eines potenziellen Kunden (Interessent) und legt im Angebotsschreiben die Bedingungen fest, unter denen er bereit ist, Waren zu liefern oder Dienstleistungen zu erbringen.
Selbstverständlich kann die Abgabe eines Angebotes auch formlos (mündlich, telefonisch) erfolgen, verbreitet ist allerdings die Schriftform. Entscheidet sich der Interessent für das Angebot gibt er eine Bestellung ab. Wenn diese mit dem Angebot übereinstimmt, sind zwei gleichlautende Willenserklärungen abgegeben und demnach ein Kaufvertrag geschlossen.
Weicht die Bestellung vom Angebot ab, kann der Anbieter (auch Lieferant) die anderslautende Bestellung mit einer Auftragsbestätigung dem Interessenten bestätigen. Auch hierdurch kommt ein Kaufvertrag zustande, an den sich die Lieferung oder Leistung der bezogenen Güter bzw. Dienstleitung anschließt.
Selbstverständlich kann die Abgabe eines Angebotes auch formlos (mündlich, telefonisch) erfolgen, verbreitet ist allerdings die Schriftform. Entscheidet sich der Interessent für das Angebot gibt er eine Bestellung ab. Wenn diese mit dem Angebot übereinstimmt, sind zwei gleichlautende Willenserklärungen abgegeben und demnach ein Kaufvertrag geschlossen.
Weicht die Bestellung vom Angebot ab, kann der Anbieter (auch Lieferant) die anderslautende Bestellung mit einer Auftragsbestätigung dem Interessenten bestätigen. Auch hierdurch kommt ein Kaufvertrag zustande, an den sich die Lieferung oder Leistung der bezogenen Güter bzw. Dienstleitung anschließt.
Was ist beim Schreiben eines Angebots zu beachten?
Angebotsschreiben sind rechtlich bindend!

Wichtig zu beachten ist, dass ein Angebotsschreiben aus rechtlicher Sicht verbindlich ist. Akzeptiert der Interessent das vorgelegte Angebot und beauftragt Sie mit der Umsetzung der genannten Punkte, so sind Sie an die angebotenen Preise, Leistungen und Materialien gebunden. Die rechtliche Bindung erlischt jedoch bei einer vom Angebot abweichenden Bestellung, bei einer Bestellung nach der Anagebotsbindefrist oder bei rechtzeitigem Widerruf.
Es gibt Ausnahmen!
Die rechtliche Bindung kann mit einer sog. Freizeichnungsklausel aufgehoben werden, wie beispielsweise:
Hier ist allerdings Vorsicht geboten, denn nach Urteilen verschiedener Landgerichte können solche Freizeichnungsklauseln einen Wettbewerbsverstoß darstellen.
Sind Sie sich hinsichtlich der zu nennenden Preise unsicher machen Sie Ihrem Interessenten einen Kostenvoranschlag. Die in einem Kostenvoranschlag getroffenen Aussagen über den Gesamtpreis dürfen um max. 15 bis 20 Prozent überschritten werden. Im Falle einer Überschreitung hat der Unternehmer dem Besteller bzw. Kunden unverzüglich die Überschreitung anzuzeigen.
Sind Sie sich hinsichtlich der zu nennenden Preise unsicher machen Sie Ihrem Interessenten einen Kostenvoranschlag. Die in einem Kostenvoranschlag getroffenen Aussagen über den Gesamtpreis dürfen um max. 15 bis 20 Prozent überschritten werden. Im Falle einer Überschreitung hat der Unternehmer dem Besteller bzw. Kunden unverzüglich die Überschreitung anzuzeigen.
Wichtige Bestandteile eines Angebots
Sofern nicht in den AGB´s beschrieben, sollte das Angebotsschreiben folgende Angaben enthalten:
Musterbeispiel Angebotsschreiben
Um Angebote professionell, einfach und schnell erstellen zu können, empfiehlt sich der Einsatz einer kaufmännischen Software. Nachfolgend finden Sie ein Musterbeispiel eines Angebotsschreibens, erstellt mit dem Warenwirtschaftsprogramm der SelectLine:

In diesem Tutorial zeigen wir Ihnen wie Sie mit der SelectLine schnell und einfach Angebote erstellen.
Nach dem Angebot und dem Auftrag möchten Sie in aller Regel eine Rechnung schreiben.
Hinweis: Beachten Sie bitte, dass dieser Artikel keine Rechts- und Steuerberatung darstellt und aufgrund möglicher Sonderregelungen oder Versäumnisse unsererseits kein Ersatz für eine fachkundige Beratung ist.
Bildquelle:
© fotomek / Fotolia.com
Hinweis: Beachten Sie bitte, dass dieser Artikel keine Rechts- und Steuerberatung darstellt und aufgrund möglicher Sonderregelungen oder Versäumnisse unsererseits kein Ersatz für eine fachkundige Beratung ist.
Bildquelle:
© fotomek / Fotolia.com



