Sozialversicherung Beitragssätze 2025

Dezember 17, 2024
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Für das Jahr 2025 liegen die Beitragssätze zu den einzelnen Sozialversicherungszweigen inzwischen vor. So sind nun (fast) alle Sätze für das neue Jahr bekannt. Die Beitragssätze gelten grundsätzlich für alle Arbeitnehmer einheitlich in den neuen und alten Ländern. Unterschiede ergeben sich jedoch bei den Krankenkassenbeiträgen, da diese wesentlich durch den kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz bestimmt werden, den […]

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Für das Jahr 2025 liegen die Beitragssätze zu den einzelnen Sozialversicherungszweigen inzwischen vor. So sind nun (fast) alle Sätze für das neue Jahr bekannt. Die Beitragssätze gelten grundsätzlich für alle Arbeitnehmer einheitlich in den neuen und alten Ländern. Unterschiede ergeben sich jedoch bei den Krankenkassenbeiträgen, da diese wesentlich durch den kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz bestimmt werden, den jede Kasse selbst festlegt.

Beitragssätze 2025

In der  Krankenversicherung bleibt der allgemeine Beitragssatz bei 14,6 % und der ermäßigte Beitragssatz stabil bei 14,0 %. Allerdings stehen hier zum Jahr 01.01.2025 bei zahlreichen Krankenkassen Erhöhungen des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes ins Haus, so dass hier im Allgemeinen mit einem Beitragsanstieg zu rechnen ist.

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz zur Krankenversicherung steigt auf 2,5 % (2024: 1,7 %).

Hinweis: Bitte passen Sie vor der Januarabrechnung unbedingt die Beitragssätze der Krankenkassen mit einem Abgleich der Beitragssatzdatei an.

Der Beitragssatz zur Rentenversicherung bleibt stabil bei 18,6 %.

Stabilität gilt zum 01.01.2025 auch in der Arbeitslosenversicherung – auch hier bleibt der Beitragssatz unverändert bei 2,6 %.

Eine Erhöhung gibt es jedoch beim Pflegeversicherungsbeitragssatz. Dieser steigt 2025 auf 3,6 %. Der Beitragszuschlag für kinderlose Arbeitnehmer bleibt unverändert bei 0,6 %. Ebenso bleiben die Prozentwerte für den Beitragsabschlag (für Arbeitnehmer mit mehreren Kindern unter 25 Jahre) stabil.

Unbekannt ist derweil noch der Beitragssatz zur Insolvenzgeldumlage. Seit 2022 beträgt der gesetzliche Umlagesatz 0,15 %. Allerdings lagen die Voraussetzungen für einen niedrigeren Umlagesatz für die Jahre 2023 und 2024 vor. Der Umlagesatz für die Insolvenzgeldumlage lag bei 0,06 %. Für 2025 ist aktuell noch kein Wert bekannt.

Der Gesamtsozialversicherungsbeitragssatz 2025 steigt damit auf 41,9 % (+ 1,0 % im Vergleich zu 2024 und unverändertem Insolvenzgeldumlagesatz). 

In DATALINE Lohnabzug sind diese Werte bereits in der Version 35.00.00 (Anfang Dezember veröffentlicht) enthalten.

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