Keine Entgeltfortzahlung für neue Beschäftigte in der Wartezeit

Juni 14, 2024
Geldscheine mit Stethoskop
Arbeitnehmer, die krankheitsbedingt arbeitsunfähig sind, erhalten für bis zu sechs Wochen Entgeltfortzahlung. Eine Ausnahme gibt es allerdings. Während der ersten vier Wochen einer neuen Beschäftigung ist keine Entgeltfortzahlung vom Betrieb zu leisten. Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist gesetzlich im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt. Hier heißt es sinngemäß, dass „Arbeitnehmer einen Entgeltfortzahlungsanspruch von 42 Kalendertagen haben“ (§ 3 […]

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