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Investitionsbooster: Wie Unternehmen jetzt richtig planen, investieren und Steuern sparen können

22. Oktober 2025

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Die Bundes­regierung hat mit dem sogenannten Investitions­booster ein umfangreiches Maßnahmen­paket auf den Weg gebracht. Ziel ist es, die Wirt­schaft mittels Investitions­anreizen zu stärken und Unternehmen in Deutschland durch steuerliche Erleichterungen zu entlasten. Im Juli 2025 traten neue steuer­liche Vorteile in Kraft, die Investitionen erleichtern und die Wettbewerbs­fähigkeit sichern sollen. Besonders für kleine und mittel­ständische Betriebe lohnt es sich, die Maß­nahmen genau zu prüfen und recht­zeitig zu handeln. Mit einer klugen Anlagen­buchhaltung und transparenter Kosten­rechnung lassen sich die Effekte optimal nutzen.

Die wichtigsten Maßnahmen des Investitions­boosters im Über­blick

Degressive Abschreibung (AfA)

Zeitraum: Juli 2025 bis 31. Dezember 2027
Bis zu 30 % Abschreibung im ersten Jahr auf bewegliche Wirtschafts­güter


Das bedeutet: Unternehmen können einen großen Teil ihrer Anschaffungs­kosten schon im ersten Jahr steuer­lich geltend machen. Das verschafft sofort Liquidität. Beispiel: Ein Handwerks­betrieb kauft 2026 eine neue Maschine für 100.000 €. Mit der degressiven AfA lassen sich im ersten Jahr 30.000 € abschreiben – deutlich mehr als bei der üblichen linearen Methode.

Sonder­abschreibung für Elektro­fahrzeuge

Zeitraum: 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027

75 % Abschreibung im Anschaffungs­jahr
Danach 10 %, 5 %, 5 %, 3 % und 2 % in den Folge­jahren
Gültig für reine betriebliche Elektro­fahrzeuge bis zu einem Brutto­listenpreis von 100.000 €


Gerade für Unternehmen mit größeren Dienstwagen­flotten kann sich diese Regelung besonders lohnen.

Beispiel:
Ein Architektur­büro schafft 2026 fünf Elektro­fahrzeuge zu je 80.000 € an. Bereits im ersten Jahr können 300.000 € steuer­lich geltend gemacht werden.

Körperschaftsteuer & Thesaurierung

Ab 2028: Schrittweise Senkung des Körperschaft­steuersatzes von 15 % auf 10 % bis 2032
Thesaurierungs­besteuerung sinkt auf 25 %


Kapital­gesellschaften wie GmbHs zahlen dadurch langfristig weniger Steuern auf ihre Gewinne. Das schafft zusätzlichen finanziellen Spiel­raum für Investitionen.

Forschungs­zulage

Ab 2026: Erhöhung der Bemessungs­grenze von 10 auf 12 Mio. €
Zusätzlich: 20 % Pauschale für Gemein- und Betriebs­kosten


Die Forschungs­zulage ist interessant für Betriebe mit Innovations­projekten. Beispiel: Ein mittel­ständischer Maschinen­bauer entwickelt eine neue Robotik­lösung. Durch die Zulage werden die hohen Entwicklungs­kosten steuerlich spür­bar abgefedert.

Welche Wirkung hat der Investitions­booster?

Der Investitions­booster soll bis 2029 eine steuer­liche Entlastung von insgesamt rund 48 Milliarden Euro bringen. Für Unternehmen bedeutet das: weniger Steuer­last, mehr Liquidität und eine deutlich größere Planungs­sicherheit. Der Bund übernimmt dabei die Steuer­ausfälle, sodass Länder und Kommunen nicht zusätzlich belastet werden. Das ist ein wichtiges Signal für Betriebe, die sich fragen, ob sie ihre Investitionen jetzt tätigen oder lieber verschieben sollten. Der klare Vorteil liegt darin, schon kurzfristig steuer­liche Vorteile mitzunehmen und Investitionen nicht hinaus­zuzögern. Gleichzeitig bleibt die öffentliche Hand in der Lage, weiterhin in Infra­struktur, Bildung und Digitalisierung zu investieren – ein Aspekt, der die wirtschaftlichen Rahmen­bedingungen zusätzlich stabilisiert.

Tipps für die Praxis: So nutzen Unternehmen die neuen Regeln

Investitions­fenster nutzen

Um die Möglichkeiten des Investitions­boosters voll aus­zuschöpfen, lohnt es sich, strategisch vorzugehen. Betriebe sollten früh­zeitig ihre geplanten Anschaffungen überprüfen und Prioritäten setzen. Wer Maschinen, IT-Systeme oder Fahr­zeuge ohnehin ersetzen oder erweitern wollte, kann diese Investitionen gezielt in den Zeit­raum 2025 bis 2027 legen. Auf diese Weise lassen sich die hohen Abschreibungs­sätze optimal nutzen.

Steuer­strategische Überlegungen

Ein weiterer zentraler Punkt ist die Liquidität. Gerade kleine und mittel­ständische Unternehmen können durch die beschleunigten Abschreibungen kurzfristig ihre Steuer­last senken und freie Mittel für andere Zwecke einsetzen – sei es für Personal, Material­einkäufe oder neue Geschäfts­felder. Hier spielt eine moderne Anlagen­buchhaltung eine Schlüssel­rolle: Sie dokumentiert zuverlässig alle Anschaffungen und deren Abschreibungen und ermöglicht eine präzise Planung über mehrere Jahre hinweg.

Innovations­förderung absichern

Auch die Forschungs­zulage sollte nicht unterschätzt werden. Unternehmen, die an innovativen Projekten arbeiten, können ab 2026 von höheren Förderungen profitieren. Wer früh­zeitig mit der Kosten­rechnung arbeitet, erkennt sofort, welche Projekte am stärksten von den neuen Regelungen profitieren. Eine saubere Kalkulation hilft, Förderungen passgenau zu beantragen und die finanziellen Vorteile realistisch einzuschätzen.

Förder­programme kombinieren

Zusätzlich empfiehlt es sich, Förder­programme zu kombinieren. So können zum Beispiel Investitionen in neue Maschinen mit steuer­lichen Abschreibungen und gleichzeitig mit Förderungen im Bereich Energie­effizienz kombiniert werden. Die Kosten­rechnung macht dabei sichtbar, welche Kombination die besten Effekte für das Unternehmen bringt.

Organisatorische und steuer­liche Planung

Die neuen Maßnahmen machen es notwendig, Investitionen lang­fristig zu planen. Das bedeutet konkret: Unternehmen sollten nicht nur auf die Vorteile der Jahre 2025 bis 2027 schauen, sondern auch die ab 2028 sinkende Körperschaft­steuer in ihre Überlegungen einbeziehen. Ein durchdachter Investitions­plan, der mehrere Jahre berücksichtigt, hilft, die steuerlichen Effekte best­möglich zu nutzen.

Dabei ist eine enge Zusammen­arbeit mit Steuer­beratern sinnvoll, um individuelle Chancen zu erkennen. Gleichzeitig können Software­lösungen wie die GDI Anlagen­buchhaltung und Kosten­rechnung helfen, Investitionen transparent darzustellen und Steuer­strategien zuverlässig zu steuern. Mit der Anlagen­buchhaltung von GDI lassen sich Investitionen und Abschreibungen präzise dokumentieren. In Kombination mit einer durch­dachten Kosten­rechnung haben Unternehmen jederzeit Transparenz über ihre Investitionen, Gewinne und Steuer­last. So können kleine wie mittel­ständische Betriebe den Investitions­booster optimal nutzen und ihre Zukunft aktiv gestalten. Wer diese Werk­zeuge nutzt, hat seine Daten im Blick und kann flexibel reagieren, wenn sich gesetzliche Rahmen­bedingungen ändern.

Chancen und Risiken im Vergleich

ChancenRisiken
Hohe Abschreibungen schon im ersten Jahr → verbesserter Cash­flowSteuer­entlastungen aus Körperschaft­steuer wirken erst ab 2028
Mehr Planungs­sicherheit durch feste Zeit­räumeWirtschaftliche Entwicklung bleibt schwer vorher­sehbar
Innovations­förderung stärkt Wettbewerbs­fähigkeitBelastung für den Bundes­haushalt könnte zu Anpassungen führen

Fazit & Handlungs­empfehlungen

Der Investitions­booster eröffnet Unternehmen in Deutschland große Chancen. Wer rechtzeitig plant, kann von hohen Abschreibungen, steuer­lichen Entlastungen und Förderungen profitieren. Entscheidend ist, die Investitionen mit einer klaren Steuer­strategie zu verbinden und lang­fristig bis 2032 zu denken.

Über den Autor:

lisa_lehmann

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