Zur Vorbereitung des Datenaustausch zwischen den Unternehmen der privaten Krankenversicherung, der Finanzverwaltung und den Arbeitgebern wird die ELStAM-Schnittstelle überarbeitet.
- Am 11.11.2025 sollten grundsätzlich keine An-/Ab-/Ummeldungen übermittelt werden.
- Abrufe der Änderungslisten sollten fortgesetzt werden, bis alle offenen Änderungslisten (An-/Ab-/Ummeldebestätigungslisten, Monatslisten, Bruttolisten) in der alten Schnittstellenversion abgeholt wurden. Bis spätestens 11.11.2025, 18:00 Uhr können Änderungslisten in der alten Schnittstellenversion bereitgestellt werden.
- Die Verwendung der neuen Schnittstellenversion sollte erst ab dem 12.11.2025 ab 07:00 Uhr erfolgen.
- Etwaige Ablehnungen von An-/Ab-/Ummeldungen im Rahmen des Umstellungszeitraums sollten im Fehlerfall erneut ab dem 12.11.2025 ab 07:00 Uhr mit der neuen Schnittstellenversion initiiert werden.
- An-/Ab-/Ummeldungen in der alten Schnittstelle werden ab 11.11.2025 ab 14:00 Uhr nicht mehr verarbeitet.
Die Umstellungen sind bereits in der Version 2025.10 enthalten, bitte beachten Sie jedoch die entsprechenden Zeitfenster.
Die Aktivierung des erweiterten Datenaustauschs KV/PV für Sie als Arbeitgeber ist durch das Bundeszentralamt für Steuern in Abstimmung mit dem Bundesfinanzministerium derzeit für den 29.11.2025 ab 20:00 Uhr mit Beginn der Monatslistenverarbeitung November vorgesehen. Ab diesem Zeitpunkt ist daher grundsätzlich mit der Übermittlung zusätzlicher KV/PV-Werte im Rahmen der An- und Ummeldebestätigungs- sowie Monats- und Bruttolisten zu rechnen.




