Anpassungen beim Mutterschutz 

April 9, 2025
Schöne schwangere Frau berührt ihren Bauch, wenn sie zu Hause am Fenster steht
Ab 01.06.2025 greift ein neues „Mutterschaftsanpassungsgesetz“, welches die Schutzfristen bei Fehlgeburten neu regelt. Bislang waren nur Fehlgeburten ab der 24. Schwangerschaftswoche gesetzlich berücksichtigt. Mit dem neuen Gesetz besteht der Anspruch auf Mutterschutz bereits ab der 13. Schwangerschaftswoche.  Nach der bisherigen Regelung sind Leistungen nach dem Mutterschutzgesetz nur für Totgeburten vorgesehen. Das sind Fehlgeburten, die nach […]

Teilen:

Ab 01.06.2025 greift ein neues „Mutterschaftsanpassungsgesetz“, welches die Schutzfristen bei Fehlgeburten neu regelt. Bislang waren nur Fehlgeburten ab der 24. Schwangerschaftswoche gesetzlich berücksichtigt. Mit dem neuen Gesetz besteht der Anspruch auf Mutterschutz bereits ab der 13. Schwangerschaftswoche. 

Nach der bisherigen Regelung sind Leistungen nach dem Mutterschutzgesetz nur für Totgeburten vorgesehen. Das sind Fehlgeburten, die nach der 24. Woche erfolgen oder wenn das Kind mindestens 500 Gramm wiegt. 

Ab 01.06.2025 greift die neue Regelung mit einer gestaffelten Schutzfrist bei Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche.  

Es gelten dann künftig folgende Regelungen:  

  • Fehlgeburt ab der 13. Woche: bis zu 2 Wochen Mutterschutz 
  • Fehlgeburt ab der 17. Woche: bis zu 6 Wochen Mutterschutz 
  • Fehlgeburt ab der 20. Woche: bis zu 8 Wochen Mutterschutz 

In diesen Schutzfristen dürfen die betroffenen Frauen nicht beschäftigt werden. Es sei denn, die betroffene Frau erklärt sich ausdrücklich zur Arbeit bereit. 

Während der Schutzfristen haben Frauen Anspruch auf Mutterschaftsleistungen. Die Dauer der Leistungen richtet sich nach der Schutzfrist. Als Betrieb können Sie sich die Aufwendungen bei Mutterschutz von der U2-Umlagekasse erstatten lassen

Über den Autor:

SelectLine Group Marketing
Das Marketing-Team der SelectLine Group verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich ERP-Software und recherchiert mit großer Leidenschaft relevante und spannende Themen rund um Unternehmenssoftware und digitale Prozesse. Mit fundiertem Know-how und einem Auge für Trends möchten wir unsere Leser auf diesem Blog regelmäßig mit wertvollen Einblicken und praxisnahen Informationen unterstützen.

Das könnte auch interessieren

  • SelectLine und der FCM setzen ihre erfolgreiche Partnerschaft auch in der neuen Saison fort.
    August 6, 2026

    SelectLine Software GmbH ist auch in der Saison 2026/27 Bronzepartner des 1. FC Magdeburg

  • Amar Mousa und Markus Förder bilden das neue C-Level der SelectLine Holding, AI modified image - Hintergrund künstlich erzeugt
    August 4, 2026

    Amar Mousa über­nimmt als CEO der SelectLine Holding 

  • Juli 30, 2026

    GDI führt GDI Lohn & Gehalt und GDI Baulohn langfristig fort 

  • Maurer mit Schutzhandschuhen legt Ziegelsteine – Bauhauptgewerbe Baulohnabrechnung
    Juli 23, 2026

    Baulohnabrechnung im Baugewerbe: Lohn-Software, SOKA-Bau und Saison-KUG verständlich erklärt

Kontakt

Jetzt Kontakt aufnehmen

SelectLine Holding GmbH

Otto-von-Guericke-Straße 67

D-39104 Magdeburg

+49 391 5555-080

info@selectline-holding.com

Software

Unternehmen

Wir sind die SelectLine Group