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Anhebung der Pfändungsfreigrenze ab 1.7.2025 

17. Juni 2025
Symbolbild zur Lohnpfändung: Gehaltsabrechnung mit Vermerk zur Pfändung im Jahr 2025.
Mittlerweile werden die Pfändungsfreigrenzen regelmäßig zum 01.07. eines Jahres angehoben. Das gilt auch ab 01.07.2025, so dass Sie ab der Juli-Abrechnung ggf. neue Pfändungsfreigrenzen beachten müssen.  Bitte passen Sie die pfändbaren Beträge bei den betroffenen Mitarbeitern vor der Juli-Abrechnung an.  Neue Pfändungsfreigrenzen 2025  Ab 01.07.2025 gelten neue Pfändungsfreigrenzen  Wichtig: In bestimmten Fällen, etwa bei gerichtlich […]

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Mittlerweile werden die Pfändungsfreigrenzen regelmäßig zum 01.07. eines Jahres angehoben. Das gilt auch ab 01.07.2025, so dass Sie ab der Juli-Abrechnung ggf. neue Pfändungsfreigrenzen beachten müssen. 

Symbolbild zur Lohnpfändung: Gehaltsabrechnung mit Vermerk zur Pfändung im Jahr 2025.
Neue Pfändungsfreigrenzen 2025

Bitte passen Sie die pfändbaren Beträge bei den betroffenen Mitarbeitern vor der Juli-Abrechnung an. 

Neue Pfändungsfreigrenzen 2025 

Ab 01.07.2025 gelten neue Pfändungsfreigrenzen 

  • Der monatlich unpfändbare Grundbetrag steigt von derzeit 1.491,75 Euro auf 1.555,00 Euro. 
  • Für die erste unterhaltsberechtigte Person erhöht sich der Freibetrag von 561,43 Euro auf  585,23 Euro. 
  • Für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person steigt der Freibetrag von 312,78 Euro auf 326,04 Euro. 

Wichtig: In bestimmten Fällen, etwa bei gerichtlich festgelegten individuellen Freibeträgen (z.B. Unterhaltspfändungen), werden die neuen Freigrenzen nicht automatisch angepasst. Hier müssen die Schuldner gegebenenfalls selbst aktiv werden. 

In Lohnabzug finden Sie die neue Pfändungstabelle ab dem kommenden Update (35.01.07), so dass diese Ihnen rechtzeitig vor der Juli-Abrechnung zur Verfügung stehen. 

Rechtliche Grundlage: Bekanntmachung zu den Pfändungsfreigrenzen 2025 

Über den Autor:

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