!Font Awesome Free v7.0.0 by @fontawesome – https://fontawesome.com License – https://fontawesome.com/license/free Copyright 2025 Fonticons, Inc.
!Font Awesome Free 6.7.2 by @fontawesome – https://fontawesome.com License – https://fontawesome.com/license/free Copyright 2025 Fonticons, Inc.

Anhebung der Pfändungsfreigrenze ab 1.7.2025 

Juni 17, 2025
Symbolbild zur Lohnpfändung: Gehaltsabrechnung mit Vermerk zur Pfändung im Jahr 2025.
Mittlerweile werden die Pfändungsfreigrenzen regelmäßig zum 01.07. eines Jahres angehoben. Das gilt auch ab 01.07.2025, so dass Sie ab der Juli-Abrechnung ggf. neue Pfändungsfreigrenzen beachten müssen.  Bitte passen Sie die pfändbaren Beträge bei den betroffenen Mitarbeitern vor der Juli-Abrechnung an.  Neue Pfändungsfreigrenzen 2025  Ab 01.07.2025 gelten neue Pfändungsfreigrenzen  Wichtig: In bestimmten Fällen, etwa bei gerichtlich […]

Teilen:

Mittlerweile werden die Pfändungsfreigrenzen regelmäßig zum 01.07. eines Jahres angehoben. Das gilt auch ab 01.07.2025, so dass Sie ab der Juli-Abrechnung ggf. neue Pfändungsfreigrenzen beachten müssen. 

Symbolbild zur Lohnpfändung: Gehaltsabrechnung mit Vermerk zur Pfändung im Jahr 2025.
Neue Pfändungsfreigrenzen 2025

Bitte passen Sie die pfändbaren Beträge bei den betroffenen Mitarbeitern vor der Juli-Abrechnung an. 

Neue Pfändungsfreigrenzen 2025 

Ab 01.07.2025 gelten neue Pfändungsfreigrenzen 

  • Der monatlich unpfändbare Grundbetrag steigt von derzeit 1.491,75 Euro auf 1.555,00 Euro. 
  • Für die erste unterhaltsberechtigte Person erhöht sich der Freibetrag von 561,43 Euro auf  585,23 Euro. 
  • Für die zweite bis fünfte unterhaltsberechtigte Person steigt der Freibetrag von 312,78 Euro auf 326,04 Euro. 

Wichtig: In bestimmten Fällen, etwa bei gerichtlich festgelegten individuellen Freibeträgen (z.B. Unterhaltspfändungen), werden die neuen Freigrenzen nicht automatisch angepasst. Hier müssen die Schuldner gegebenenfalls selbst aktiv werden. 

In Lohnabzug finden Sie die neue Pfändungstabelle ab dem kommenden Update (35.01.07), so dass diese Ihnen rechtzeitig vor der Juli-Abrechnung zur Verfügung stehen. 

Rechtliche Grundlage: Bekanntmachung zu den Pfändungsfreigrenzen 2025 

Über den Autor:

SelectLine Group Marketing
Das Marketing-Team der SelectLine Group verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich ERP-Software und recherchiert mit großer Leidenschaft relevante und spannende Themen rund um Unternehmenssoftware und digitale Prozesse. Mit fundiertem Know-how und einem Auge für Trends möchten wir unsere Leser auf diesem Blog regelmäßig mit wertvollen Einblicken und praxisnahen Informationen unterstützen.

Das könnte auch interessieren

  • BA BEA Zertifizierung DATALINE
    März 11, 2026

    BA-BEA-Verfahren und ITSG-Zertifizierung: Wie der neue DATALINE Lohnabzug jetzt den Standard setzt 

  • Michael Richter, CEO der SelectLine Holding GmbH und Petr Havelka, CEO Abra Software a.s. (v.l.n.r.)
    März 3, 2026

    SelectLine Group wächst weiter: ABRA Software a.s. wird Teil der Gruppe

  • Februar 25, 2026

    Hinweis zum Support & DATALINE Lohnabzug 2.0

  • Februar 20, 2026

    euBP: Keine Datenannahme und -verarbeitung während Wartungsarbeiten am 21.02. – 23.02.2026

Kontakt

Kontakt aufnehmen Lorem ipsum dorlor sit amet cons sectetur.

SelectLine Holding GmbH

Otto-von-Guericke-Straße 67

D-39104 Magdeburg

!Font Awesome Free v7.0.0 by @fontawesome – https://fontawesome.com License – https://fontawesome.com/license/free Copyright 2025 Fonticons, Inc.

+49 391 5555-080

!Font Awesome Free 6.7.2 by @fontawesome – https://fontawesome.com License – https://fontawesome.com/license/free Copyright 2025 Fonticons, Inc.

info@selectline-holding.com

Software

Unternehmen

Wir sind die SelectLine Group